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Arbeitsvertrag: - „der Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen.“

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Isi:
Hat dieser Passus eigentlich weiterhin rechtlich Bestand? Stolpere nur gerade in einem alten Vertrag darüber und es würde mich interessieren ob sich das mit den aktuellen Rechtssprechung der Arbeitsgerichte deckt?

Danke für eure Meinung.

cyrix42:
Zumindest findet sich dergleichen auch im TV-L, in §44, der Sonderregelungen für Lehrkräfte enthält, in Nr. 3,:


--- Zitat ---(1) 1Der Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen. 2Wird die Lehrkraft während der
Schulferien durch Unfall oder Krankheit arbeitsunfähig, so hat sie dies unverzüg-
lich anzuzeigen. 3Die Lehrkraft hat sich nach Ende der Schulferien oder, wenn
die Krankheit länger dauert, nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zur Ar-
beitsleistung zur Verfügung zu stellen. 
 
(2) 1Für eine Inanspruchnahme der Lehrkraft während der den Urlaub in den Schul-
ferien übersteigenden Zeit gelten die Bestimmungen für die entsprechenden Be-
amten. 2Sind entsprechende Beamte nicht vorhanden, regeln dies die Betriebs-
parteien.
--- End quote ---

Isi:
Soweit klar, Lehrer / Beamtenrecht; es handelt sich hier um eine Stelle in der Hauswirtschaft - und nicht einmal an einer Schule.

Jersey:
Das würde mich auch interessieren. Bin Erzieher in einer Grundschule (TVL, Angestellt) und bei uns wird das auch so gehandhabt.

WasDennNun:
Wenn eine Person während der Schulzeit benötigt wird, dann kann evtl. die Ablehnung eines Urlaubsantrages außerhalb der Schulferien begründet werden.
Andererseits gibt es ja auch die Möglichkeit einen gewissen Anteil der Urlaubszeit vorzuschreiben: Stichwort Betriebsferien.

Aktuelle Urteile sind mir da aber nicht bekannt.

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