Autor Thema: Fahrtkostenerstattung AII  (Read 2400 times)

Wilja279

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Fahrtkostenerstattung AII
« am: 08.11.2021 13:25 »
Hallo liebe Foristen,

im nächsten Jahr startet mein nebendienstlicher AII Lehrgang. Das heißt an 2 Tagen die Woche und ab und an in Blockzeiten, also ganze Woche, müsste ich zum Lehrgangsort pendeln (ca. 200 km Hin- und Rückweg).

Grund für den AII ist die Übernahme einer neuen Stelle nach E11, der AG verlangt daher einen Fachwirt innerhalb der nächsten 4 Jahre.

Nun meine Frage: Muss der Arbeitgeber die Fahrtkosten übernehmen?

Vielen Dank im Voraus!

Wdd3

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Antw:Fahrtkostenerstattung AII
« Antwort #1 am: 08.11.2021 13:53 »
Wenn dein AG von dir verlangt dass du den Lehrgang besuchst muss er auch die Fahrtkosten tragen. Wenn du ihn freiwillig besuchst um die höher bewertete Stelle übernehmen zu können dann muss er es nicht, tut es aber evtl. trotzdem. Hast du schon mal nachgefragt?

Wilja279

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Antw:Fahrtkostenerstattung AII
« Antwort #2 am: 08.11.2021 14:14 »
Ich habe bei meiner Bewerbung schon gewusst, dass der AII verpflichtend ist. Bei einer Kollegin, die aktuell unter gleichen Voraussetzungen den AII macht, werden die Fahrtkosten nicht übernommen.

Wdd3

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Antw:Fahrtkostenerstattung AII
« Antwort #3 am: 08.11.2021 14:35 »
Nachfragen kostet idR nichts versuch es doch einfach trotzdem.

mj23

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Antw:Fahrtkostenerstattung AII
« Antwort #4 am: 08.11.2021 16:07 »
Grundsätzlich kommt es darauf an, was zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusätzlich vereinbart worden ist.

Fragen kann man natürlich. Die Erfolgschancen sind aber wahrscheinlich nicht so hoch, wenn bereits in vergleichbaren Fällen keine Fahrtkosten übernommen worden sind.

Tariflich ist der Arbeitgeber nach Nr. 7 Abs. 3 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung nur dazu verpflichtet für den Besuch des Lehrgangs freizustellen ohne weitere Kosten zu zahlen, auch die Lehrgangskosten.

Spid schrieb mal, dass in NRW und RLP landesbezirkliche Regelungen gelten, die anderes regeln. Diese sind mir jedoch nicht bekannt.

OrganisationsGuy

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Antw:Fahrtkostenerstattung AII
« Antwort #5 am: 08.11.2021 16:20 »
Bezirktarifvertrag RLP § 6 Abs. 1 (falls das zufällig zutreffend ist):

(1) Die Unterrichtsgebühren, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten werden vom Arbeitgeber
übernommen, sofern die/der Beschäftigte eine prüfungspflichtige Tätigkeit (§ 2) auszuüben hat. In sonstigen Fällen können die in Satz 1 genannten Aufwendungen vom Arbeitgeber übernommen werden.

in Absatz 2 und 3 gehts um Rückzahlungspflicht bei zeitnahem ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis. Absatz 4 erklärt wann die Rückzahlungspflicht nicht gilt.