Autor Thema: Kündigungsfrist  (Read 1971 times)

Kido2911

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Kündigungsfrist
« am: 09.11.2021 12:00 »
Ich habe eine kurze Frage zur Kündigungsfrist (nach 4 Jahren).
Die Kündigung müsste wenn man ab dem 1.1.22 einen neuen AV hat beim alten/noch aktuellem AG am 19.11. eingegangen sein oder?
Nicht am 15.11. - Mitte des Monats

Danke für die Rückmeldung,


TVöD: Kündigungsfristen für unbefristet Beschäftigte
Beschäftigungszeit   Kündigungsfrist
Bis Ende des 6. Monats   2 Wochen zum Monatsende
bis zu 1 Jahr   1 Monat zum Monatsende
mehr als 1 Jahr   6 Wochen zum Quartalsende
mindestens 5 Jahre   3 Monate zum Quartalsende
mindestens 8 Jahre   4 Monate zum Quartalsende
mindestens 10 Jahre   5 Monate zum Quartalsende
mindestens 12 Jahre   6 Monate zum Quartalsende

Wdd3

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #1 am: 09.11.2021 16:21 »
6 Wochen sind 42 Tage somit der 20.11.

Kido2911

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #2 am: 09.11.2021 16:39 »
So, ich habe noch mal was gefunden:

Um die Frist von 6 Wochen zu beachten, gelten folgende Daten als letzter Tag, an dem die Kündigung eingehen kann. Beachtet also bei dem Postweg, dass euer Brief einige Tage braucht, ehe er bei der zuständigen Stelle ankommt. Aus diesem Grund empfehlen wir bei Postversand noch weitere Tage einzuplanen und unbedingt eine Kündigung per Einschreiben zu wählen. Wenn ihr also zum Ende des Quartals kündigen wollt, gelten diese Daten:

Der 17.02. für das Quartalsende am 31.03 (erstes Quartal)
Der 19.05 für das Quartalsende am 30.06 (zweites Quartal)
Der 19.08 für das Quartalsende am 30.09 (drittes Quartal)
Der 18.11 für das Quartalsende am 31.12 (viertes Quartal)

Sorry, aber ist doch echt nicht so einfach.
Vor allem, die Kündigung muss eingegangen sein und ich müsste es dann nachweisen.

Wdd3

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #3 am: 09.11.2021 16:44 »
Arbeitest du auf der Dienststelle wo auch die Personalabteilung ist?
Wenn du deine Kündigung persönlich abgibst kannst du dir das quittieren lassen.

(Hiermit bestätige ich X den Eingang seiner Kündigung zum 31.12.2021, Datum, Unterschrift)

WasDennNun

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #4 am: 09.11.2021 17:18 »
Und wenn die Kündigung zu spät eingeht, geht man trotzdem und lässt sich verklagen.

Kündigungstermine werden überbewertet.
Kommunikation wirkt wunder.

XTinaG

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #5 am: 09.11.2021 17:27 »
Kündigen ist sehr einfach, man sollte nur nicht auf Wdd3 oder Giga hören, die entweder glauben, eine Wochenfrist ließe sich mathematisch in eine Tagesfrist umrechnen oder Ereignis- und Verlaufsfrist verwechseln. Im Falle von Giga sollte man zudem auf das Kalenderjahr schauen, in dem der "Rat" erteilt wurde. Der Zugang der Kündigung muß am 19.11.2021 erfolgen, um fristgerecht zum Jahresende 2021 kündigen zu können, siehe §188 Abs. 2 BGB. Entweder Kündigung zweifach drucken und Empfang bei Abgabe bestätigen lassen oder einfach mit einem Zeugen in den Briefkasten des Arbeitgebers werfen.

Kido2911

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #6 am: 09.11.2021 18:29 »
Vielen Dank, das hilft mir ungemein weiter.
Bitte noch eine Frage: dies hat sich auf einen unbefristeten Vertrag bezogen.
Nun habe ich noch einen weiteren Vertrag, der 2025 ausläuft (befristet ist) und einen, der nächste Woche ausläuft und verlängert wird (2 Jahre ab nächster Woche).

Wie kündige ich den ersten befristeteten (2025) Vertrag?
Wie kündige ich einen Vertrag, der gerade noch in der Mache ist, aber eigentlich schon automatisch nächste Woche endet und ich noch keinen neuen Anschlussvertrag bekommen habe?

WasDennNun

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #7 am: 09.11.2021 19:19 »
Am einfachsten, in dem du mit den Beteiligten redest und klar machst was du willst und entsprechende Aufhebungsverträge machst.

XTinaG

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #8 am: 10.11.2021 07:57 »
Am einfachsten, in dem du mit den Beteiligten redest und klar machst was du willst und entsprechende Aufhebungsverträge machst.

Nein, auf diese Art und Weise kann Kido2911 überhaupt nicht kündigen. Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, ein Aufhebungsvertrag besteht aus den übereinstimmenden Willenserklärungen der Parteien.

Vielen Dank, das hilft mir ungemein weiter.
Bitte noch eine Frage: dies hat sich auf einen unbefristeten Vertrag bezogen.
Nun habe ich noch einen weiteren Vertrag, der 2025 ausläuft (befristet ist) und einen, der nächste Woche ausläuft und verlängert wird (2 Jahre ab nächster Woche).

Wie kündige ich den ersten befristeteten (2025) Vertrag?
Wie kündige ich einen Vertrag, der gerade noch in der Mache ist, aber eigentlich schon automatisch nächste Woche endet und ich noch keinen neuen Anschlussvertrag bekommen habe?

Den befristeten Vertrag kündigst Du so wie auch den unbefristeten Vertrag, zur Frist müßte man wissen, welches Fristenregime für diesen gilt und wie lange das Arbeitsverhältnis und ggfs. vorherige Arbeitsverhältnisse zum selben Arbeitgeber bereits bestanden haben. Den anderen Vertrag mußt Du überhaupt nicht kündigen, er läuft ja ohnehin nächste Woche aus.

Wdd3

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #9 am: 10.11.2021 09:44 »

Kommunikation wirkt wunder.

Zuviel XTinaG ist nicht zielführend. Sie wird dir letztlich nur den Klageweg offenlassen.