Autor Thema: Leistungsnachweise Homeoffice  (Read 9066 times)

Maximus2584

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Leistungsnachweise Homeoffice
« am: 09.11.2021 17:33 »
Ich finde leider in diesem Moment keine genauen rechtlichen Hinweise darauf. Kann mir mal einer mitteilen, wenn der Teamleiter(nicht der Arbeitgeber) einfach mal entschieden hat, dass jeder, der Homeoffice machen möchte mindestens 10 Akten zu bearbeiten hat, diese muss er vorher zeigen und nach der Erledigung am nächsten Tag alle abzeichnen lassen. Es gibt auch keine Kontrolle am Arbeitsplatz, da diese nicht zulässig ist und meines Erachtens eine Leistung an das Homeoffice zu koppeln ist auch nicht zulässig (bleibt höchstens ein Wunsch des Teamleiters, da müsste ja dann eine Vereinbarung mit dem Personalrat zu treffen sein?). Eine Vereinbarung von dem Personalrat gibt es zu homeoffice nicht, dies soll aus dem Grund von Corona gewährt werden. Ist es zulässig, dass man eine Leistungsvereinbarung einseitig einfach aufsetzen kann und, dass darüber hinaus auch immer Kontrolle erfolgt? Leider finde ich nichts im TV-L. Grundsätzlich ist auch zu sagen, dass die meisten Kollegen die Arbeit eh schaffen und nicht mal 10 Akten dann mitnehmen können(da ist schon das Problem) und auch da erfolgt keine Leistungskontrolle am Arbeitsplatz. Für mich überhaupt die Frage, ob eine Leistungskontrolle einfach einseitig und auch noch mit einer Zielvereinbarung rechtens ist oder nicht vom Teamleiter? Vielen Dank für die Antwort und vielleicht auch rechtlichen Hintergrund. Noch ist natürlich zu sagen, dass ich diese Vereinbarung auch nicht unterschrieben hatte, sondern diese einseitig einfach per E-Mail versendet worden ist an die Kollegen.
« Last Edit: 09.11.2021 17:39 von Maximus2584 »

lowsounder

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Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
« Antwort #1 am: 10.11.2021 07:40 »
Scheint ja nett bei euch zu sein... was sagt der PR dazu?

Organisator

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Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
« Antwort #2 am: 10.11.2021 07:49 »
Leider finde ich nichts im TV-L.
Soetwas wird in Tarifverträgen auch nicht geregelt, daher zutreffend

Noch ist natürlich zu sagen, dass ich diese Vereinbarung auch nicht unterschrieben hatte, sondern diese einseitig einfach per E-Mail versendet worden ist an die Kollegen.
Was sollte dagegen sprechen, wenn deine direkte Führungskraft deine Arbeit kontrollieren will? So könnte sie auch bestimmen, dass jede deiner Akten zur Prüfung vorgelegt wird. Insofern wäre das auch keine Vereinbarung, die von dir zu unterschreiben, sondern eine Anweisung, die zu befolgen wäre.

ACDSee

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Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
« Antwort #3 am: 10.11.2021 07:51 »
Zitat
Ich finde leider in diesem Moment keine genauen rechtlichen Hinweise darauf. Kann mir mal einer mitteilen, wenn der Teamleiter(nicht der Arbeitgeber) einfach mal entschieden hat, dass jeder, der Homeoffice machen möchte mindestens 10 Akten zu bearbeiten hat, diese muss er vorher zeigen und nach der Erledigung am nächsten Tag alle abzeichnen lassen.

Eine Vereinbarung setzt per Definition zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus. Eine einseitige, zu befolgende Regelung ist keine Vereinbarung sodern eine Weisung.

Im Arbeitsrecht fällt das unter den Begriff Direktionsrecht.
Kleine Zusammenfassung zum Einstieg findest du z.B. bei Haufe. Link: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/direktionsrecht-des-arbeitgebers_idesk_PI42323_HI515664.html.



Maximus2584

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Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
« Antwort #4 am: 10.11.2021 07:55 »
Leider finde ich nichts im TV-L.
Soetwas wird in Tarifverträgen auch nicht geregelt, daher zutreffend

Noch ist natürlich zu sagen, dass ich diese Vereinbarung auch nicht unterschrieben hatte, sondern diese einseitig einfach per E-Mail versendet worden ist an die Kollegen.
Was sollte dagegen sprechen, wenn deine direkte Führungskraft deine Arbeit kontrollieren will? So könnte sie auch bestimmen, dass jede deiner Akten zur Prüfung vorgelegt wird. Insofern wäre das auch keine Vereinbarung, die von dir zu unterschreiben, sondern eine Anweisung, die zu befolgen wäre.

Ja von mir aus kann alles kontrolliert werden stört mich nicht. Es geht um Leistungs bzw. eine Zielvorgabe von mindestens 10 Akten und meines Erachtens kann die Teamleiterin eigenständig keine Zielvorgaben machen, diese stehen nicht im Arbeitsvertrag und nirgends. Kann sein, dass ich an einem Tag 15 mache und am nächsten halt 5. Also es geht mir nur um die nicht zulässige Virgabe als Zielvorgabe.

blondie

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Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
« Antwort #5 am: 10.11.2021 08:02 »
NPersVG als Beispiel: § 67 der Personalrat bestimmt mit bei 2. Einführung,wesentliche Erweiterung und Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Arbeitsleistung der Beschäftigten zu überwachen.

Das trifft es doch.

XTinaG

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Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
« Antwort #6 am: 10.11.2021 08:07 »
Die Akten, die Maximus2584 vorher und nachher zeigen muß, dürften weder eine technische Einrichtung sein noch eine Erweiterung oder Anwendung einer ebensolchen.

Schokobon

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Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
« Antwort #7 am: 10.11.2021 08:40 »
[...] meines Erachtens kann die Teamleiterin eigenständig keine Zielvorgaben machen, diese stehen nicht im Arbeitsvertrag und nirgends. [...]
Wer sollte Zielvorgaben machen können wenn nicht die Teamleitung? Niemand?
Wenn die Zielvorgabe 10 Akten sind dann machst du jeden Tag 10 Akten, auch an den Tagen, an denen du sonst 15 oder auch mal nur 5 gemacht hättest.

Maximus2584

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Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
« Antwort #8 am: 10.11.2021 08:53 »
[...] meines Erachtens kann die Teamleiterin eigenständig keine Zielvorgaben machen, diese stehen nicht im Arbeitsvertrag und nirgends. [...]
Wer sollte Zielvorgaben machen können wenn nicht die Teamleitung? Niemand?
Wenn die Zielvorgabe 10 Akten sind dann machst du jeden Tag 10 Akten, auch an den Tagen, an denen du sonst 15 oder auch mal nur 5 gemacht hättest.

Schwachsinn, wie ich mich organisiere ist meine eigene Sache und Stueckzahlen oder eine Leistungsvereinbarung muss vorher im Vertrag sein. Meiner Ansicht nach kann keine bestimmte Aktenanzahl vorgeschrieben werden vom Teamleiter, wünschen von mir aus, vorgeschrieben nicht, ich hab mein eigenes Gebiet manchmal kommen 20 Poststuecke und ich mache die auch an einem Tag weg und lege nicht zur Seite fuer morgen. Aus welchem Grund kann Sie das machen? Es ist vertraglich auch Vertrauensarbeit und Vertrauensarbeitszeit festgelegt.

XTinaG

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Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
« Antwort #9 am: 10.11.2021 08:59 »
§106 GewO: Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.

Der AG legt also einseitig fest, wie Du Dich zu organisieren hast und bestimmt auch einseitig den Inhalt der Arbeitsleistung. Er bedürfte also keiner Leistungsvereinbarung.

Maximus2584

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Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
« Antwort #10 am: 10.11.2021 09:02 »
§106 GewO: Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.

Der AG legt also einseitig fest, wie Du Dich zu organisieren hast und bestimmt auch einseitig den Inhalt der Arbeitsleistung. Er bedürfte also keiner Leistungsvereinbarung.

Der Arbeitgeber klar und das ist nicht die Teamleitung. Laut dem Vertrag ist Vertrauensarbeit und Arbeitszeit.

Organisator

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Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
« Antwort #11 am: 10.11.2021 09:08 »
Der Arbeitgeber klar und das ist nicht die Teamleitung. Laut dem Vertrag ist Vertrauensarbeit und Arbeitszeit.

Der AG delegiert sowas regelmäßig auf die Leitungspositionen, wie z.B. deine Teamleitung.

XTinaG

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« Antwort #12 am: 10.11.2021 09:22 »
Was soll "Vertrauensarbeit" sein?

Wdd3

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Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
« Antwort #13 am: 10.11.2021 10:52 »
Im Kern bedeutet Vertrauensarbeitszeit, dass die Beschäftigten ihre Arbeitszeit weitgehend autonom und selbstverantwortlich gestalten. Vorgesetzte verzichten im Gegenzug auf die Kontrolle, ob der Beschäftigte seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit tatsächlich erfüllt.


Johann

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Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
« Antwort #14 am: 10.11.2021 11:06 »
So ganz verstehe ich das Problem nicht.
Der Chef gibt vor, dass du jeden Tag 10 Akten zu schaffen hast und es zudem Vertrauensarbeitszeit gibt.
Was hindert dich daran, die 10 Akten zu bearbeiten und anschließend Feierabend zu machen? Wenn du dann an einem Tag mal eigentlich 15 geschafft hättest, hörst du eben schon nach 5,5 Stunden auf zu arbeiten. Deine Arbeit hast du ja erledigt wie gefordert.