Ich finde leider in diesem Moment keine genauen rechtlichen Hinweise darauf. Kann mir mal einer mitteilen, wenn der Teamleiter(nicht der Arbeitgeber) einfach mal entschieden hat, dass jeder, der Homeoffice machen möchte mindestens 10 Akten zu bearbeiten hat, diese muss er vorher zeigen und nach der Erledigung am nächsten Tag alle abzeichnen lassen. Es gibt auch keine Kontrolle am Arbeitsplatz, da diese nicht zulässig ist und meines Erachtens eine Leistung an das Homeoffice zu koppeln ist auch nicht zulässig (bleibt höchstens ein Wunsch des Teamleiters, da müsste ja dann eine Vereinbarung mit dem Personalrat zu treffen sein?). Eine Vereinbarung von dem Personalrat gibt es zu homeoffice nicht, dies soll aus dem Grund von Corona gewährt werden. Ist es zulässig, dass man eine Leistungsvereinbarung einseitig einfach aufsetzen kann und, dass darüber hinaus auch immer Kontrolle erfolgt? Leider finde ich nichts im TV-L. Grundsätzlich ist auch zu sagen, dass die meisten Kollegen die Arbeit eh schaffen und nicht mal 10 Akten dann mitnehmen können(da ist schon das Problem) und auch da erfolgt keine Leistungskontrolle am Arbeitsplatz. Für mich überhaupt die Frage, ob eine Leistungskontrolle einfach einseitig und auch noch mit einer Zielvereinbarung rechtens ist oder nicht vom Teamleiter? Vielen Dank für die Antwort und vielleicht auch rechtlichen Hintergrund. Noch ist natürlich zu sagen, dass ich diese Vereinbarung auch nicht unterschrieben hatte, sondern diese einseitig einfach per E-Mail versendet worden ist an die Kollegen.