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S8a Erzieherin -> S15 Koordinierende Fachkraft

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seibel91:
Also ist es doch nicht so sicher, wie anfangs geglaubt...durch die Forderung (die Lothar57 beschreibt) bin ich erst auf meine Frage gekommen. Also doch eher Verhandlungsbasis. Sollte ich natürlich zum 1.1.22 eingestellt werden (koordinierende Fachkraft) und bis dahin noch nichts feststehen, steht der "Stichtag" natürlich auch in den Sternen, echt schwierig die Thematik. Aber Stufe 2 wäre auf jeden Fall sicher und muss ich sogar befürchten, dass sie mich in Stufe 1 "herabsetzen"?
Zumal ich es ja seit 2017 vertretungsweise neben der Gruppentätigkeit mache, wenn meine Leitung krank oder im Urlaub ist. Könnte man dahingehend argumentieren, dass einem daher daran gelegen ist in Stufe 3 zu bleiben, da einem ja die vier Jahre Vertretung auch keiner anerkannt hat? (oder Schuld eigen? ^^)

McOldie:
1. Die Zurdnung zur Stufe 2 (vorausgesetzt es ist der gleiche Arbeitgeber) entspricht der  derzeitigen Rechtslage im Tarifrecht. Eine Zurückstufung in die Stufe 1 kann nicht stattfinden.
2. Ob die Beibehaltung der Stufe bei Höhergruppierungen in den derzeit stattfindenden Tarifverhandlungen auch so vereinbart wird, steht in den Sternen.

seibel91:
Danke für eure bisherigen Antworten. Nächste Woche ist es soweit. Das Auswahlgepräch zur koordinierenden Fachkraft steht an. Weiß jemand von euch wie so ein Auswahlverfahren abläuft?
Lieben Dank

lima:
Das ist trägerabhängig. Um welchen Träger handelt es sich?

seibel91:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

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