Die Einstufung in die Stufe 2 halte ich für falsch. Die Stufenfestsetzung bei einer Höhergruppierung, bei der Entgeltgruppen übersprungen werden, ist schrittweise vorzunehmen, als ob in jede einzelne Entgeltgruppe höhergruppiert wird. Dabei spielt auch keine Rolle, ob es die dazwischenliegenden Entgeltgruppen im jeweiligen Unterabschnitt der Entgeltgruppe überhaupt gibt. Ich nehme an, deine Personalstelle hat bei der Stufenfestsetzung die Entgeltgruppen übersprungen, die in dem betreffenden Unterabschnitt nicht vorhanden sind. Dafür gibt es keine tarifliche Grundlage.