Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
AHörnchen:
--- Zitat von: Prince of Persia am 16.02.2023 21:01 ---Ja geil.. Führ mich zum Schotter Rhein/Beuth 8)... Als Vater von 4 Kindern darf ich mich nun endlich angemessen bezahlt fühlen.. Ich hoffe eines fernen Tages folgt der Rest... Bis dahin zitiere ich Kimonbo "Ich küsse eure Augen" :o :-*
--- End quote ---
Besser nicht zu sehr dran gewöhnen, bei Auszug, Berufstätigkeit der Kinder und Ruhegaltsberechnung folgt dann das böse Erwachen in Form von eiskalten 2000 Euro weniger brutto... monatlich versteht sich.
Man stelle sich derartige Regelungen mal in der freien Wirtschafts vor: "Ach, ihre beiden Ältesten machen jetzt beide eine Bankausbildung? Glückwunsch! Ihr Finanzbedarf hat sich ja nun erheblich verringert, daher kürzen wir Gehalt mal eben um 1500 Euro, relevant für ihre Rente war das ohnehin nie."
Organisator:
--- Zitat von: AHörnchen am 17.02.2023 09:11 ---Besser nicht zu sehr dran gewöhnen, bei Auszug, Berufstätigkeit der Kinder und Ruhegaltsberechnung folgt dann das böse Erwachen in Form von eiskalten 2000 Euro weniger brutto... monatlich versteht sich.
Man stelle sich derartige Regelungen mal in der freien Wirtschafts vor: "Ach, ihre beiden Ältesten machen jetzt beide eine Bankausbildung? Glückwunsch! Ihr Finanzbedarf hat sich ja nun erheblich verringert, daher kürzen wir Gehalt mal eben um 1500 Euro, relevant für ihre Rente war das ohnehin nie."
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Gut dargestellter Unterschied zwischen Alimentation und Entgelt.
A9A10A11A12A13:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 17.02.2023 08:09 ---[...]Entsprechend gibt es für Abgeordnete wie den genannten Parlamentarischen Geschäftsführer keine Verfassung, an die er sich gebunden sieht[...] erkennen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland prinzipiell nicht an. [...]
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In Sachsen-Anhalt wäre analog zum (nicht rechtskräftigen Az. 11 L 2/21) Urteil: "die zum Staat in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, die für diesen Anordnungen treffen können und damit dessen Machtstellung durchsetzen, müssten sich zu der freiheitlichendemokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen und für sie einstehen. Daher sei bei dem ... [obigen Namen einsetzen, sowie alle Ministerialbeamten, Parlamentarier, usw. usw.) sämtliche "Gehälter" abzuerkennen. Dabei genügt es in den verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Organen mitzuwirken. Auch wenn die Organe aktuell keine Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen, trotzdem sind alle alimentative Ansprüche des einzelnen verwirkt.
Wenn das in jedem der viel zu vielen Einzelfälle (soviel Kläger gibt es nicht, weil sich auch Kläger selbst anklagen müssten?), bundesgerichtlich zu Recht anerkannt wird, gibt es dann ein großes Kehraus der Untreuen, ein Staatsapperat fast ohne Bedienstete und der spärliche Rest bekommt eine verdoppelte Mindestalimentation "vom BVerfG"? Die Gewaltenteilung zersägt den eigenen Ast auf dem es sitzt? Ich vermute, es bleibt nur bei dem Urteil für den Ruheständler mit verabscheuungswürdigem Engagement (, der also für den Staat noch Anordnungen trifft und damit dessen Machtstellung durchsetzt?)
Finanzer:
Eine weitere Runde im Frage-Antwort-Spiel; Anfrage vom 17.02:
Sehr geehrter Herr Frömmrich, laut Ihrer Aussage in der Plenarsitzung vom 16.02.2023 wurde erst mit den Urteilen des BVerfG von 2020 die Parameter der Besoldung geändert. Bitte führen Sie dies aus.
Sehr geehrter Herr Frömmrich,
In Ihrem Redebeitrag wiesen Sie den Vertreter der SPD zurecht, weil dieser ausführte dass die Besoldung der Beamten bereits seit 2013 verfassungswidrig sei.
Sie erläuterten, die Aussagen der SPD seien unwahr und ein "Angriff aufs Hirn", da das Bundesverfassungsgericht erst in 2020 die Parameter für die Beamtenbesoldung geändert habe.
Das Urteil 1 A 2704/20 vom 30.11.2021 des VGH betrifft die W-Besoldung des Jahres 2013 (für die Professorenbesoldung gelten die gleichen Grundsätze wie für die A-Besoldung).
Das Urteil 1 A 863/18 vom 30.11.2021 des VGH betrifft die A6 Besoldung des Jahres 2016.
In beiden Fällen übergab das VGH die Fälle an das Bundesverfassungsgericht wegen anzunehmender Verfassungswidrigkeit.
Diese Urteile beziehen sich klar auf den Zeitraum VOR 2020, bitte elaborieren Sie, warum erst ab 2020 die Besoldung verfassungwidrig sein soll.
Vorab vielen Dank!
Antwort vom 23.02.2023:
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
Vielen Dank für ihre Frage, die ich hiermit sehr gerne beantworte.
Die Behauptungen der SPD, dass in Hessen bereits seit 2013 die Beamtenbesoldung verfassungswidrig sei, stimmt so nicht. Das bestätigt auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt aus 2018, wie man unter anderem hier nachlesen kann: https://www.hess-staedtetag.de/aktuelles/arbeitsfelder/artikelansicht/article/kein-verfassungsverstoss-in-der-hessischen-beamtenbesoldung-urteile-des-vg-frankfurt-am-main-vom/
Das Bundesverfassungsgericht hat erst im Jahr 2020 die Parameter für die Beamtenbesoldung aufgrund einer Klage gegen die Beamtenbesoldung in NRW geändert. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Besoldung von Beamten (inklusive familienbezogener Leistungen und Kindergeld) 15% über der Grundsicherung liegen muss. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000617.html
Aufgrund der Rechtsprechung müssen die Länder und der Bund die Beamtenbesoldung anpassen. Das Land Hessen ist dieser Aufforderung mit dem Beschluss des Gesetzesentwurfs von CDU und GRÜNE in der letzten Landtagssitzung nachgekommen.
Die Opposition und insbesondere die SPD will aber den falschen Eindruck erwecken, CDU und GRÜNE hätten schon 2013 gewusst, dass die Beamtenbesoldung verfassungswidrig ist und dies billigend in Kauf genommen. Damit will man uns unterstellen, dass wir nicht an einer guten Besoldung für die hessischen Beamten interessiert seien. Das Gegenteil ist der Fall. Wir wissen, welche wertvolle Arbeit die Beamten in Hessen leisten und diese Arbeit muss selbstverständlich ausreichend honoriert werden.
Ich hoffe ich konnte ihre Frage damit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Frömmrich
sapere aude:
Der Abg. Frömmrich hat Recht, dass die Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2020 eine Konkretisierung (wenn man möchte Änderung) der Rspr. veranlasst hat. Ob dies in 2015 und 2016 erkennbar war, kann ich nicht beurteilen, ist m. E aber für die rein objektive Betrachtung der Angemessenheit der Besoldung unerheblich.
Da die Konkretisierung bei unveränderderter verfassungsrechtlicher Grundlage Auswirkung auf alle noch "offene" Vorgänge hat, wirkt diese natürlich auch rückwirkend. Und dabei haben Nullrunde und 1%-Erhöhung selbstredend Einfluss auf das Delta zur 115%-Grenze. Mit einer höheren Besoldungserhöhung in 2015 und 2016 wäre die Besoldung "weniger" verfassungswidrig.
Neben dem Zuviel an Polemik fehlen mir konkrete Zeitpläne für die Herstellung der Verfassungsgemäßheit und der Rückzahlung. Eigentlich gehört die Verfassungsgemäßheit unverzüglich hergestellt!
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