Autor Thema: Eingruppierung Ausschlussfrist  (Read 5618 times)

Ninana

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Eingruppierung Ausschlussfrist
« am: 15.11.2021 19:02 »
Hallo und danke für die Aufnahme :)

Ich arbeite seit zwei Jahren im TVÖD als Sachbearbeiterin. Die Stelle ist aufgrund ihrer Tätigkeit in EG 9c bewerten, ich bin allerdings nur in EG 8 eingruppiert, obwohl ich die Tätigkeiten gem. der Stellenbeschreibung und -Bewertung ausübe. Meine Kollegen erhalten die EG 9c, obwohl wir die gleichen Tätigkeiten ausüben.

Nun habe ich meinen Vorgesetzten diesbezüglich angesprochen und um Höhergruppierung gebeten, dies hat er abgeblockt. Ich möchte mir nun die EG einklagen, da ich sonst keine andere Möglichkeit sehe (außer ihr habt noch Tipps?). Nun frage ich mich, ob dies auch nur 6 Monate rückwirkend geht oder bereits ab Beginn der Tätigkeit?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen :)

clarion

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Antw:Eingruppierung Ausschlussfrist
« Antwort #1 am: 15.11.2021 20:08 »
Hallo, sechs Monate rückwirkend ab dem Zeitpunkt,  an dem Du Deine Forderung nachweislich bei der maßgeblichen Stelle vorgetragen hast. Dieses solltest Du schriftlich tun.

Lars73

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Antw:Eingruppierung Ausschlussfrist
« Antwort #2 am: 15.11.2021 20:18 »
Die tarifliche Ausschlussfrist gilt nur für die Bezahlung. Soweit der Arbeitgeber von einer falschen Eingruppierung ausging wird dies vollständig korrigiert und Stufenlaufzeit etc. werden so berechnet wie sich aus der korrekten Eingruppierung ergibt. Da sich allerding E8 und E9c kaum verwechseln lassen bleiben Zweifel ob tatsächlich Aufgaben (einschließlich eventuellen Voraussetzungen in der Person) die zu einer E9c führen übertragen wurden.

Ninana

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Antw:Eingruppierung Ausschlussfrist
« Antwort #3 am: 15.11.2021 20:45 »
Die tarifliche Ausschlussfrist gilt nur für die Bezahlung. Soweit der Arbeitgeber von einer falschen Eingruppierung ausging wird dies vollständig korrigiert und Stufenlaufzeit etc. werden so berechnet wie sich aus der korrekten Eingruppierung ergibt. Da sich allerding E8 und E9c kaum verwechseln lassen bleiben Zweifel ob tatsächlich Aufgaben (einschließlich eventuellen Voraussetzungen in der Person) die zu einer E9c führen übertragen wurden.

Welche eventuellen Voraussetzungen in der Person kommen für die EG 9a in Betracht? Richtet sich die Eingruppierung nicht nach der auszuübenden Tätigkeit? Ich hatte dies hier so im Forum bei einem ähnlichen Beitrag gelesen :(

Mein AG hat die Eingruppierung nicht verwechselt, sondern mir mutwillig eine niedrigere EG gezahlt, weil er Geld sparen wollte und ich es leider zum Zeitpunkt der Versetzung nicht besser wusste… die Stelle ist aufgrund ihrer Tätigkeit in EG 9c bewertet (steht auch so im Stellenplan und in der Stellenanzeige) und genau diese Tätigkeiten die dort aufgelistet sind, führe ich auch aus…

Lars73

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Antw:Eingruppierung Ausschlussfrist
« Antwort #4 am: 16.11.2021 06:40 »
Du hast nicht zu den übertragenden Tätigkeiten gesagt (die ausgeübte Tätigkeit ist nicht relevant) und ggf. muss man nur wenige Prozent der Zeitanteile verändern um zu einer ganz anderen Eingruppierung zukommen. Bei dee E9c könnte z.B. die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greifen.

Stellenplan etc.sind auch nicht relevant.

Organisator

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Antw:Eingruppierung Ausschlussfrist
« Antwort #5 am: 16.11.2021 08:53 »
Welche eventuellen Voraussetzungen in der Person kommen für die EG 9a in Betracht? Richtet sich die Eingruppierung nicht nach der auszuübenden Tätigkeit? Ich hatte dies hier so im Forum bei einem ähnlichen Beitrag gelesen :(
Das trifft auch so zu, aber das:

Mein AG hat die Eingruppierung nicht verwechselt, sondern mir mutwillig eine niedrigere EG gezahlt, weil er Geld sparen wollte und ich es leider zum Zeitpunkt der Versetzung nicht besser wusste… die Stelle ist aufgrund ihrer Tätigkeit in EG 9c bewertet (steht auch so im Stellenplan und in der Stellenanzeige) und genau diese Tätigkeiten die dort aufgelistet sind, führe ich auch aus…
sagt noch nichts über die übertragenen Tätigkeiten aus. Wie von Lars geschrieben reichen kleine Änderungen zu den genannten Infos aus, um Tätigkeiten nach E 8 zu übertragen. Daher wäre wichtig, welche Tätigkeiten dir konkret übertragen wurden. Dies ergibt sich regelmäßig aus einer Tätigkeitsdarstellung o.ä., nicht jedoch aus dem Stellenplan, der Stellenanzeige usw.

Ninana

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Antw:Eingruppierung Ausschlussfrist
« Antwort #6 am: 16.11.2021 10:06 »
Du hast nicht zu den übertragenden Tätigkeiten gesagt (die ausgeübte Tätigkeit ist nicht relevant) und ggf. muss man nur wenige Prozent der Zeitanteile verändern um zu einer ganz anderen Eingruppierung zukommen. Bei dee E9c könnte z.B. die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greifen.

Stellenplan etc.sind auch nicht relevant.

Ach okay verstehe. Also ich führe selbstständig die Entgeltabrechnung durch, erstelle Arbeitsverträge, Vertragsänderungen, Zeugnisse, Betriebsratsanhörungen, Pflege der digitalen Personalakte, selbstständige Beantragung von Kurzarbeit und Quarantäne und alles was noch zur Entgeltabrechnung gehört. Meine Kollegen führen die gleichen Arbeiten durch und sind in der EG 9c. Ich habe Industriekauffrau gelernt und habe einen Bachelor

Organisator

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Antw:Eingruppierung Ausschlussfrist
« Antwort #7 am: 16.11.2021 10:12 »
Du hast nicht zu den übertragenden Tätigkeiten gesagt (die ausgeübte Tätigkeit ist nicht relevant) und ggf. muss man nur wenige Prozent der Zeitanteile verändern um zu einer ganz anderen Eingruppierung zukommen. Bei dee E9c könnte z.B. die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greifen.

Stellenplan etc.sind auch nicht relevant.

Ach okay verstehe. Also ich führe selbstständig die Entgeltabrechnung durch, erstelle Arbeitsverträge, Vertragsänderungen, Zeugnisse, Betriebsratsanhörungen, Pflege der digitalen Personalakte, selbstständige Beantragung von Kurzarbeit und Quarantäne und alles was noch zur Entgeltabrechnung gehört. Meine Kollegen führen die gleichen Arbeiten durch und sind in der EG 9c. Ich habe Industriekauffrau gelernt und habe einen Bachelor

Nein, noch nicht ganz verstanden. Du beschreibst, welche Tätigkeiten du ausführst. Das ist völlig egal. Es kommt darauf an, welche Tätigkeiten dir übertragen wurden. Und wie diese Tätigkeiten dir übertragen wurden.

Ninana

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Antw:Eingruppierung Ausschlussfrist
« Antwort #8 am: 16.11.2021 11:07 »
Du hast nicht zu den übertragenden Tätigkeiten gesagt (die ausgeübte Tätigkeit ist nicht relevant) und ggf. muss man nur wenige Prozent der Zeitanteile verändern um zu einer ganz anderen Eingruppierung zukommen. Bei dee E9c könnte z.B. die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greifen.

Stellenplan etc.sind auch nicht relevant.

Ach okay verstehe. Also ich führe selbstständig die Entgeltabrechnung durch, erstelle Arbeitsverträge, Vertragsänderungen, Zeugnisse, Betriebsratsanhörungen, Pflege der digitalen Personalakte, selbstständige Beantragung von Kurzarbeit und Quarantäne und alles was noch zur Entgeltabrechnung gehört. Meine Kollegen führen die gleichen Arbeiten durch und sind in der EG 9c. Ich habe Industriekauffrau gelernt und habe einen Bachelor

Nein, noch nicht ganz verstanden. Du beschreibst, welche Tätigkeiten du ausführst. Das ist völlig egal. Es kommt darauf an, welche Tätigkeiten dir übertragen wurden. Und wie diese Tätigkeiten dir übertragen wurden.

Und woher weiß ich welche Tätigkeiten mir übertragen wurden und wie diese Tätigkeiten übertragen wurden? Sorry für die blöde Frage, aber ich stehe echt auf dem Schlauch :O

XTinaG

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Antw:Eingruppierung Ausschlussfrist
« Antwort #9 am: 16.11.2021 11:20 »
Der Arbeitgeber wird Dir ja irgendwann mitgeteilt haben, was Du für ihn tun sollst. Mindestens so, daß er dem NachwG genüge getan hat.

Ninana

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Antw:Eingruppierung Ausschlussfrist
« Antwort #10 am: 16.11.2021 11:30 »
Der Arbeitgeber wird Dir ja irgendwann mitgeteilt haben, was Du für ihn tun sollst. Mindestens so, daß er dem NachwG genüge getan hat.

Ja, leider nur mündlich… im Arbeitsvertrag stehen weder die auszuübenden Tätigkeiten oder die Stellenbezeichnung :(

XTinaG

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Antw:Eingruppierung Ausschlussfrist
« Antwort #11 am: 16.11.2021 11:33 »
Und wie ist der Arbeitgeber seiner Verpflichtung aus §2 NachwG nachgekommen?

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Antw:Eingruppierung Ausschlussfrist
« Antwort #12 am: 16.11.2021 11:44 »
Und woher weiß ich welche Tätigkeiten mir übertragen wurden und wie diese Tätigkeiten übertragen wurden? Sorry für die blöde Frage, aber ich stehe echt auf dem Schlauch :O

Dies ergibt sich regelmäßig aus einer Tätigkeitsdarstellung o.ä., nicht jedoch aus dem Stellenplan, der Stellenanzeige usw.

Oder wie Tina schreibt.

Ninana

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Antw:Eingruppierung Ausschlussfrist
« Antwort #13 am: 16.11.2021 11:56 »
Und wie ist der Arbeitgeber seiner Verpflichtung aus §2 NachwG nachgekommen?

Also ich hatte ihn relativ zeitnah nach Erhalt des Arbeitsvertrages darauf angesprochen, dass da nach NachwG doch was explizites drinnen stehen muss und er meinte dann, dass das ja immer schön ist was im Gesetz steht, es aber dem AG nur Probleme bereitet und wenn ich mal in Elternzeit bin, er bitte selber entscheiden möchte, welche Tätigkeit ich nach Rückkehr ausüben soll, sonst wäre er ja verpflichtet mir diese Stelle wieder zugeben.. habe es dann damals aufgegeben, da ich in dem Moment keine andere Wahl hatte :(. Könnte das jetzt ein Problem für mich werden zwecks Gericht etc.? Ich verzweifle noch :(

XTinaG

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Antw:Eingruppierung Ausschlussfrist
« Antwort #14 am: 16.11.2021 12:00 »
Die Ausführungen des Arbeitgebers zeigen auf, daß er sich nicht gut genug mit Arbeitsrecht auskennt, um Personal zu beschäftigen.

Der Anspruch aus §2 NachwG ist individualrechtlicher Natur und läßt sich als solcher auch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.