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Eingruppierung Ausschlussfrist

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Ninana:
Hallo und danke für die Aufnahme :)

Ich arbeite seit zwei Jahren im TVÖD als Sachbearbeiterin. Die Stelle ist aufgrund ihrer Tätigkeit in EG 9c bewerten, ich bin allerdings nur in EG 8 eingruppiert, obwohl ich die Tätigkeiten gem. der Stellenbeschreibung und -Bewertung ausübe. Meine Kollegen erhalten die EG 9c, obwohl wir die gleichen Tätigkeiten ausüben.

Nun habe ich meinen Vorgesetzten diesbezüglich angesprochen und um Höhergruppierung gebeten, dies hat er abgeblockt. Ich möchte mir nun die EG einklagen, da ich sonst keine andere Möglichkeit sehe (außer ihr habt noch Tipps?). Nun frage ich mich, ob dies auch nur 6 Monate rückwirkend geht oder bereits ab Beginn der Tätigkeit?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen :)

clarion:
Hallo, sechs Monate rückwirkend ab dem Zeitpunkt,  an dem Du Deine Forderung nachweislich bei der maßgeblichen Stelle vorgetragen hast. Dieses solltest Du schriftlich tun.

Lars73:
Die tarifliche Ausschlussfrist gilt nur für die Bezahlung. Soweit der Arbeitgeber von einer falschen Eingruppierung ausging wird dies vollständig korrigiert und Stufenlaufzeit etc. werden so berechnet wie sich aus der korrekten Eingruppierung ergibt. Da sich allerding E8 und E9c kaum verwechseln lassen bleiben Zweifel ob tatsächlich Aufgaben (einschließlich eventuellen Voraussetzungen in der Person) die zu einer E9c führen übertragen wurden.

Ninana:

--- Zitat von: Lars73 am 15.11.2021 20:18 ---Die tarifliche Ausschlussfrist gilt nur für die Bezahlung. Soweit der Arbeitgeber von einer falschen Eingruppierung ausging wird dies vollständig korrigiert und Stufenlaufzeit etc. werden so berechnet wie sich aus der korrekten Eingruppierung ergibt. Da sich allerding E8 und E9c kaum verwechseln lassen bleiben Zweifel ob tatsächlich Aufgaben (einschließlich eventuellen Voraussetzungen in der Person) die zu einer E9c führen übertragen wurden.

--- End quote ---

Welche eventuellen Voraussetzungen in der Person kommen für die EG 9a in Betracht? Richtet sich die Eingruppierung nicht nach der auszuübenden Tätigkeit? Ich hatte dies hier so im Forum bei einem ähnlichen Beitrag gelesen :(

Mein AG hat die Eingruppierung nicht verwechselt, sondern mir mutwillig eine niedrigere EG gezahlt, weil er Geld sparen wollte und ich es leider zum Zeitpunkt der Versetzung nicht besser wusste… die Stelle ist aufgrund ihrer Tätigkeit in EG 9c bewertet (steht auch so im Stellenplan und in der Stellenanzeige) und genau diese Tätigkeiten die dort aufgelistet sind, führe ich auch aus…

Lars73:
Du hast nicht zu den übertragenden Tätigkeiten gesagt (die ausgeübte Tätigkeit ist nicht relevant) und ggf. muss man nur wenige Prozent der Zeitanteile verändern um zu einer ganz anderen Eingruppierung zukommen. Bei dee E9c könnte z.B. die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greifen.

Stellenplan etc.sind auch nicht relevant.

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