Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Ausschlussfrist
Organisator:
--- Zitat von: Ninana am 15.11.2021 20:45 ---Welche eventuellen Voraussetzungen in der Person kommen für die EG 9a in Betracht? Richtet sich die Eingruppierung nicht nach der auszuübenden Tätigkeit? Ich hatte dies hier so im Forum bei einem ähnlichen Beitrag gelesen :(
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Das trifft auch so zu, aber das:
--- Zitat von: Ninana am 15.11.2021 20:45 ---Mein AG hat die Eingruppierung nicht verwechselt, sondern mir mutwillig eine niedrigere EG gezahlt, weil er Geld sparen wollte und ich es leider zum Zeitpunkt der Versetzung nicht besser wusste… die Stelle ist aufgrund ihrer Tätigkeit in EG 9c bewertet (steht auch so im Stellenplan und in der Stellenanzeige) und genau diese Tätigkeiten die dort aufgelistet sind, führe ich auch aus…
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sagt noch nichts über die übertragenen Tätigkeiten aus. Wie von Lars geschrieben reichen kleine Änderungen zu den genannten Infos aus, um Tätigkeiten nach E 8 zu übertragen. Daher wäre wichtig, welche Tätigkeiten dir konkret übertragen wurden. Dies ergibt sich regelmäßig aus einer Tätigkeitsdarstellung o.ä., nicht jedoch aus dem Stellenplan, der Stellenanzeige usw.
Ninana:
--- Zitat von: Lars73 am 16.11.2021 06:40 ---Du hast nicht zu den übertragenden Tätigkeiten gesagt (die ausgeübte Tätigkeit ist nicht relevant) und ggf. muss man nur wenige Prozent der Zeitanteile verändern um zu einer ganz anderen Eingruppierung zukommen. Bei dee E9c könnte z.B. die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greifen.
Stellenplan etc.sind auch nicht relevant.
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Ach okay verstehe. Also ich führe selbstständig die Entgeltabrechnung durch, erstelle Arbeitsverträge, Vertragsänderungen, Zeugnisse, Betriebsratsanhörungen, Pflege der digitalen Personalakte, selbstständige Beantragung von Kurzarbeit und Quarantäne und alles was noch zur Entgeltabrechnung gehört. Meine Kollegen führen die gleichen Arbeiten durch und sind in der EG 9c. Ich habe Industriekauffrau gelernt und habe einen Bachelor
Organisator:
--- Zitat von: Ninana am 16.11.2021 10:06 ---
--- Zitat von: Lars73 am 16.11.2021 06:40 ---Du hast nicht zu den übertragenden Tätigkeiten gesagt (die ausgeübte Tätigkeit ist nicht relevant) und ggf. muss man nur wenige Prozent der Zeitanteile verändern um zu einer ganz anderen Eingruppierung zukommen. Bei dee E9c könnte z.B. die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greifen.
Stellenplan etc.sind auch nicht relevant.
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Ach okay verstehe. Also ich führe selbstständig die Entgeltabrechnung durch, erstelle Arbeitsverträge, Vertragsänderungen, Zeugnisse, Betriebsratsanhörungen, Pflege der digitalen Personalakte, selbstständige Beantragung von Kurzarbeit und Quarantäne und alles was noch zur Entgeltabrechnung gehört. Meine Kollegen führen die gleichen Arbeiten durch und sind in der EG 9c. Ich habe Industriekauffrau gelernt und habe einen Bachelor
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Nein, noch nicht ganz verstanden. Du beschreibst, welche Tätigkeiten du ausführst. Das ist völlig egal. Es kommt darauf an, welche Tätigkeiten dir übertragen wurden. Und wie diese Tätigkeiten dir übertragen wurden.
Ninana:
--- Zitat von: Organisator am 16.11.2021 10:12 ---
--- Zitat von: Ninana am 16.11.2021 10:06 ---
--- Zitat von: Lars73 am 16.11.2021 06:40 ---Du hast nicht zu den übertragenden Tätigkeiten gesagt (die ausgeübte Tätigkeit ist nicht relevant) und ggf. muss man nur wenige Prozent der Zeitanteile verändern um zu einer ganz anderen Eingruppierung zukommen. Bei dee E9c könnte z.B. die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greifen.
Stellenplan etc.sind auch nicht relevant.
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Ach okay verstehe. Also ich führe selbstständig die Entgeltabrechnung durch, erstelle Arbeitsverträge, Vertragsänderungen, Zeugnisse, Betriebsratsanhörungen, Pflege der digitalen Personalakte, selbstständige Beantragung von Kurzarbeit und Quarantäne und alles was noch zur Entgeltabrechnung gehört. Meine Kollegen führen die gleichen Arbeiten durch und sind in der EG 9c. Ich habe Industriekauffrau gelernt und habe einen Bachelor
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Nein, noch nicht ganz verstanden. Du beschreibst, welche Tätigkeiten du ausführst. Das ist völlig egal. Es kommt darauf an, welche Tätigkeiten dir übertragen wurden. Und wie diese Tätigkeiten dir übertragen wurden.
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Und woher weiß ich welche Tätigkeiten mir übertragen wurden und wie diese Tätigkeiten übertragen wurden? Sorry für die blöde Frage, aber ich stehe echt auf dem Schlauch :O
XTinaG:
Der Arbeitgeber wird Dir ja irgendwann mitgeteilt haben, was Du für ihn tun sollst. Mindestens so, daß er dem NachwG genüge getan hat.
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