Bitte stelle dar, wo Du eine Unterbrechung feststellst.
Na das erste ArbVerhältnis wurde beendet am 31. und das neue fing an am 1.
Laut befristetem Vertrag endet das erste ArbVerhältnis am 31. Also ist für mich da Schluss.
Laut unbefristetem Vertrag beginnt das neue am 1.
Bitte teile uns den Zeitraum mit, der die Unterbrechung darstellt.
Das ist in der Tat schwierig. Einen Zeitraum kann ich nicht nennen. Aber im Gesetz wird auch nicht danach gefragt
Da geht es nur um eine Unterbrechung - und die liegt in meinem Kopf vor
Aber vielleicht kann mir jemand aufzeigen, warum meine Unterbrechung nicht als Unterbrechung im Sinne des § 1 KSchG gilt. Dann kann ich auch aufhören so unwissend zu fragen