Autor Thema: Eingruppierung nach Arbeitgeberwechsel  (Read 2599 times)

Albert

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Eingruppierung nach Arbeitgeberwechsel
« am: 16.11.2021 11:41 »
Hallo zusammen,

da ich im öffentlichen Dienst relativ neu bin (vorher in der freien Wirtschaft) hätte ich da eine Frage an euch!
Bei der Stadt XY bin ich seit dem 01.05.2021 beschäftigt. Aktuell eingruppiert bin ich in der E11 - Stufe 2. Nun hatte ich mich auf eine Stelle beim Kreis XY beworben und wurde auch angenommen. In der Stellenbeschreibung wurde die E12 angeboten - nun wurde mir vom Personaler mitgeteilt, dass ich für die nächsten 2 Jahre in meiner aktuellen Eingruppierung E11 Stufe 2 bleiben muss und anschließend erst in die E12 komme.
Da ich die Regelungen nicht kenne wollte ich euch fragen ob das so ok ist? Vom Gefühl würde ich eher sagen nein.
Vielen Dank im Voraus für euer Feedback!
Grüße
Albert

Organisator

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Antw:Eingruppierung nach Arbeitgeberwechsel
« Antwort #1 am: 16.11.2021 11:46 »
Tariflich gibt es für das geplante Vorgehen der neuen Behörde keine Grundlage, da man entsprechend der übertragenen Tätigkeiten eingruppiert ist.

Insoweit würde ich dem neuen Personaler mitteilen, dass du mit seinem Vorgehen nicht einverstanden bist.

Lars73

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Antw:Eingruppierung nach Arbeitgeberwechsel
« Antwort #2 am: 16.11.2021 11:47 »
Wenn man dir Aufgaben nach E11 überträgt ist die ok. Man muss das Angebot dann aber nicht annehmen, wenn man damit nicht einverstanden ist.

Allerdings stellt man sich mit E12 Stufe 1 nicht besser. Wenn man denn Später von der E11 Stufe 3 in E12 Stufe 3 kommt dürfte man sich letztlich besser stellen als nun mit E12 zu starten.

Organisator

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Antw:Eingruppierung nach Arbeitgeberwechsel
« Antwort #3 am: 16.11.2021 11:49 »
Allerdings stellt man sich mit E12 Stufe 1 nicht besser. Wenn man denn Später von der E11 Stufe 3 in E12 Stufe 3 kommt dürfte man sich letztlich besser stellen als nun mit E12 zu starten.

Das stimmt. Allerdings kann - und sollte - man die Stufenzuordnung im Vorfeld verhandeln.

Albert

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Antw:Eingruppierung nach Arbeitgeberwechsel
« Antwort #4 am: 16.11.2021 12:05 »
Erstmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Also habe ich es richtig verstanden, dass es keine rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen gibt und die Verhandlung wie in der freien Wirtschaft verhandelbar ist.

Organisator

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Antw:Eingruppierung nach Arbeitgeberwechsel
« Antwort #5 am: 16.11.2021 12:48 »
Die Stufe ist gemäß der Vorgaben des Tarifvertrags verhandelbar. Dir können Zeiten angerechnet werden, wenn der AG das möchte.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nach Arbeitgeberwechsel
« Antwort #6 am: 16.11.2021 14:22 »
In welchem Bereich der EGO sollen die Tätigkeiten?