Da der TVöD nahezu naheliegenderweise keine Regelung trifft, versuche ich es einmal hier.
Bekanntermaßen gilt ab Mittwoch der kommenden Woche 3G am Arbeitsplatz. Nun soll es, sofern man der Lokalpresse glauben kann bzw. diese es richtig wiedergibt, wohl im näheren Umkreis auch einige Behörden geben, welche all ihre Beschäftigten - unabhängig ob geimpft oder nicht - dazu verpflichtet hätten, 2 mal die Woche einen Test nachzuweisen.
Nach meinem Verständnis wären, sofern eine solche Anweisung arbeitsrechtlich überhaupt zulässig sein kann und der Arbeitgeber selbst über kein internes "Testzentrum" verfügt, die jeweiligen Weg-/Testzeiten bei den Geimpften als Arbeitszeit zu bewerten und die ggf. entstehenden Kosten vom AG zu tragen?