Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Was macht man in ihrem Amt mit Impfverweigerern?!
Thiesi:
--- Zitat von: Wdd3 am 18.11.2021 12:52 ---Bei uns werden die Ungeimpften nach Stuttgart versetzt, Bereich Elektrotechnik. Den Frauen wird vor der Abreise ein Care-Paket mit normalen Essen mitgegeben.
Alle bekommen Stellen >E12 zugewiesen, die Wohnungsmieten werden subventioniert...
--- End quote ---
Es ist interessant, bei wem gibt's solche Möglichkeit.
vip3r:
Da der TVöD nahezu naheliegenderweise keine Regelung trifft, versuche ich es einmal hier.
Bekanntermaßen gilt ab Mittwoch der kommenden Woche 3G am Arbeitsplatz. Nun soll es, sofern man der Lokalpresse glauben kann bzw. diese es richtig wiedergibt, wohl im näheren Umkreis auch einige Behörden geben, welche all ihre Beschäftigten - unabhängig ob geimpft oder nicht - dazu verpflichtet hätten, 2 mal die Woche einen Test nachzuweisen.
Nach meinem Verständnis wären, sofern eine solche Anweisung arbeitsrechtlich überhaupt zulässig sein kann und der Arbeitgeber selbst über kein internes "Testzentrum" verfügt, die jeweiligen Weg-/Testzeiten bei den Geimpften als Arbeitszeit zu bewerten und die ggf. entstehenden Kosten vom AG zu tragen?
Kaiser80:
Nach meinem Verständnis nicht gänzlich, da wäre zu differnzieren. Die Arbeitsleistung ist am Arbeitsort zu erbringen. Es dürfen aber nur diejenigen eine Arbeitsstätte betreten, wenn sie einen Nachweis mit sich führen, der den Status genesen, geimpft oder getestet (3G-Nachweis) belegt.
Also für Ungeimpfte: -> Keine Arbeitszeit, da Leistungserbringung sonst nicht möglich
Für Geimpfte/Genesene: Leistungserbringung grds. möglich; wenn AG Nebenbedingung stellt, muss er auch die erforderlichen Kosten (hier Wege-/Testzeiten) tragen. M.E. ist der AG im Annahmeverzug wenn er derartiges verlangt.
veeam:
--- Zitat von: vip3r am 21.11.2021 20:09 ---Da der TVöD nahezu naheliegenderweise keine Regelung trifft, versuche ich es einmal hier.
Bekanntermaßen gilt ab Mittwoch der kommenden Woche 3G am Arbeitsplatz. Nun soll es, sofern man der Lokalpresse glauben kann bzw. diese es richtig wiedergibt, wohl im näheren Umkreis auch einige Behörden geben, welche all ihre Beschäftigten - unabhängig ob geimpft oder nicht - dazu verpflichtet hätten, 2 mal die Woche einen Test nachzuweisen.
Nach meinem Verständnis wären, sofern eine solche Anweisung arbeitsrechtlich überhaupt zulässig sein kann und der Arbeitgeber selbst über kein internes "Testzentrum" verfügt, die jeweiligen Weg-/Testzeiten bei den Geimpften als Arbeitszeit zu bewerten und die ggf. entstehenden Kosten vom AG zu tragen?
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Da der AG bereits die Zeit für die freiwillige Impfung als Arbeitszeit anerkennt, besteht kein Anspruch auf die Anrechnung der Zeit die es für das Beschaffen des Tests braucht. Insofern ist nicht nur innerhalb einer auch unverschuldeten Quarantäne mit einem Entgeltausfall zu rechnen, sondern auch wenn kein Test vorgelegt werden kann. Klar, fürs Homeoffice braucht es keinen Test, aber diese Regelung ist auch nicht auf alle Arbeitsbereiche anwendbar (bspw. Bauhof). Das ein AN in diesem Fall alternative Tätigkeiten wahrnimmt (alleine in einer Ecke Steine zählen), kann nicht vom AG verlangt werden und widerspricht auch der Stellenbeschreibung des AN.
Kat:
Bei uns gibt es nur eine und die geht bald in den Mutterschutz. Alle anderen sind geimpft.
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