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Suche - Erschwernisszulagen TV-L Tabelle
GrünSchnippler:
Guten Tag, da ich mitlerweile bei meinen Google skillz ans Ende gekommen bin hoffe ich das mir einer der Foristen helfen kann.
Ich suche eine Tabelle für Erschwernisszulagen
Im Öffentlichen Dienst (Berlin) werden Erschwernisszulagen für bestimmte Arbeiten gezahlt leider sind diese Tabellen für mich unauffindbar.
Die Einzige version welche bei uns irgentwie aufzutreiben war ist von 2001 mit DM Preisen für die Aufschläge versehen.
Konkret geht es um zb:
Erschwernisszulage für
Arbeiten in großer höhe:
Ab 6m aufschlag X,X DM
Ab 12m aufschlag X,X DM
Ab 30m aufschlag X,X DM
Arbeiten mit Gehörschutz aufschlag X,X DM
Arbeiten am Straßenrand aufschlag X,X DM
Meine bisherigen ergebnisse beschränken sich auf Zuschläge zwischen 5-15% auf Mehrarbeit, Sonntagsarbeit etc..
Isie:
Grundlage für die Zahlung von Erschwerniszulagen ist § 19 TV-L, der aber auf die vor Inkrafttreten des TV-L geltenden tariflichen Regelungen für Angestellte oder Lohnpfänger verweist. Schau mal hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3020080804173963570
Ich vermute, dass die dort genannten aktualisierten Beträge auch für Berlin gelten.
blondie:
Oder er meint die ganz alten Zuschläge aus dem MTArb, weil da tauchen die aufgezählten Punkte auf.
Das wäre der Katalog der Schmutz,- Gefahren- und Erschwerniszuschläge für Arbeiter im Straßenbetriebsdienst der Länder in Ost und West.
Unter Punkt 10 die Arbeiten ohne feste Einrüstung in einer Höhe von mehr als ...4m, 8m, usw.
Gehörschutz wäre A 82a
Wo man den online noch findet, wüsste ich aber auch nicht. Wir haben den mal über die Gewerkschaft bekommen.
blondie:
https://www.yumpu.com/de/document/read/21309303/katalog-schmutz-gefahren-und-erschwerniszuschlage-vdstra-
doch gefunden
Isie:
Genau, die alten tarifvertraglichen Regelungen entweder für Angestellte oder für Lohnempfänger. Für Angestellte siehe Link unten, für Lohnempfänger: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3520080804174063635
Ich vermute, dass die aktualisierten Beträge auch für Berlin gelten.
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