Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenzuordnung bei Herabgruppierung E13 - > E11 (TV-L)
NewWorker:
Guten Tag,
dies ist mein erstes Thema und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Der Fall:
Ich bin wissenschaftlicher Mitarbeiter einer NRW Uni und habe seit einigen Jahren befristete Arbeitsverträge in TV-L - E13, derzeit Stufe 4 (nur noch 1,5 Jahre bis Stufe 5)
Mein Chef hat nun eine unbefristete E11 - Stelle (Ingenieurs - Stelle) ausgeschrieben und ich habe gute Chancen sie zu bekommen.
Fragen:
1. Wie würde ich automatisch eingruppiert werden?
2. Welche Chancen habe ich gleich in die 5 eingruppiert zu werden in welcher sich mein aktuelles Gehalt mit dem neuen fast gleichen würde?
Hinweise: Ich bin für die Stelle sehr gut qualifiziert. Die Tätigkeiten Decken sich zu einem Großteil mit denen, die ich grade tue. Mein Chef meint sogar mal, dass ich stark überqualifiziert für die E11 bin. Mein Chef würde eine Höhergruppierung unterstützen, falls er gefragt wird bzw. Einfluss hat. Es gibt keine anderen qualifizierten Bewerber, sodass die Stelle wohl sonst nicht besetzt werden könnte.
Vielen Dank schon mal :)
Lars73:
"1. Wie würde ich automatisch eingruppiert werden?"
E11, Stufe 4
"2. Welche Chancen habe ich gleich in die 5 eingruppiert zu werden in welcher sich mein aktuelles Gehalt mit dem neuen fast gleichen würde?"
Quasi null, wenn es im bestehenden Arbeitsverhältnis ist. Es könnte maximal über eine Zulage nach § 16 (5) TV-L
NewWorker:
Hallo Lars,
danke für Deine schnelle Antwort.
--- Zitat von: Lars73 am 17.11.2021 17:20 ---"1. Wie würde ich automatisch eingruppiert werden?"
E11, Stufe 4
--- End quote ---
Würde denn zumindest meine Stufenlaufzeit erhalten bleiben?
--- Zitat von: Lars73 am 17.11.2021 17:20 ---"2. Welche Chancen habe ich gleich in die 5 eingruppiert zu werden in welcher sich mein aktuelles Gehalt mit dem neuen fast gleichen würde?"
Quasi null, wenn es im bestehenden Arbeitsverhältnis ist. Es könnte maximal über eine Zulage nach § 16 (5) TV-L
--- End quote ---
Habe den mal rausgesucht
(5)
1. Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskos- ten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.
2. Be- schäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zu- sätzlich erhalten.
3. Die Zulage kann befristet werden.
4. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.
Ich denke "Deckung des Personlabedarfs" und vielleicht noch besser "Bindung von qualifizierten Fachkräften" würde wohl bei mir passen.
Was ist denn mit "vorweg" gemeint? Dass ich Geld für mehrere Monate auf einmal erhalte? Macht ja keinen Sinn. Das "vorweg" heißt, schon bevor man in die nächste Stufe kommt, oder?
Soll also heißen, dass ich für die Zeit in Stufe 4 eine Zulage erhalte, sodass es am Ende ein Gehalt wie in Stufe 5 ist?
Gut zu wissen.
Albeles:
Ob die Stufenlaufzeit erhalten bleibt, muss Dir ein anderer beantworten. Bei Höhergruppierung, fängt sie wieder bei Null an. Würde aber von der Logik der Sache vermuten, das sie erhalten bleibt. Alles andere wäre unlogisch.
Die Vorweggewährung ist im Grunde unabhängig von der Stufenlaufzeit. Sie kann Dir jederzeit wieder genommen werden.
Funktioniert aber im Grunde so, daß Du ein höheres Stufenentgeld bekommst. z.B Gehalt der Stufe 5 obwohl Du eigentlich in 4 bist. Aber deine Laufzeit der 4 musst Du normal absolvieren. Du bekommst halt nur mehr Geld...was vielen schon reicht.
LG Albeles
Isie:
Die Stufenlaufzeit beginnt neu. Nach der Rechtsprechung des BAG aus 2017 zum TVöD hätte es einer tariflichen Regelung bedurft, wenn die in der höheren Entgeltgruppe absolvierte Stufenlaufzeit angerechnet werden sollte.
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