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Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst

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EiTee:

--- Zitat von: WasDennNun am 18.11.2021 13:19 ---2. MWn ist die Höhe der Nachversicherung wesentlich geringer, als das was du als AN in die RV bei gleichem Netto Gehalt eingezahlt hättest.

--- End quote ---

Genau so ist es. Dieses Ping Pong Spiel würde daher nur zum eigenen Nachteil gehen.

Organisator:
Da das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ausgerichtet ist, sind es auch alle Nebenbedingungen. Ein stetiger Arbeitgeberwechsel wie im Angestelltenbereich ist daher deutlich komplizierter, bzw. mit Nachteilen verbunden.

Ein einmaliger Wechsel vom Beamten zum Angestellten ist dank des Altersgeldes (wo schon eingeführt) zumindest hinsichtlich der Altersversorgung unschädlich.

Ansonsten beschränken sich die Freiheiten nicht nur auf den (eingeschränkten) Kreis der Arbeitsmöglichkeiten, sondern aufgrund des Laufbahnprinzips auch auf die Wahl der Tätigkeiten / Aufgaben und der korrespondierenden Bezahlung.

economist86:

--- Zitat von: EiTee am 18.11.2021 07:44 ---Die Zeit als Beamter auf Probe geht voll in deine Stufe mit ein. Wie von Dir zutreffend genannt, wird die Zeit zur Erlangung der Laufbahnbefähigung hinausgerechnet. Also vermutlich der Zeitraum vom 01.01.21 - 30.06.22. Alles was danach kommt, zumindest als TB in E11 sollte komplett in deiner Stufe berücksichtigt werden.
--- End quote ---
Meine Überlegung war eine andere und zwar dass ich einerseits den Zeitraum vom 01.01.2021 - 31.12.2021 im ÖD und zusätzlich noch 6 Monate von meiner Zeit in der Privatwirtschaft für die Erlangung der Laufbahnbefähigung "verwende" (Immer unter der Voraussetzung, dass diese Tätigkeit als gleichwertig mit der Tätigkeit in der Laufbahn gesehen wird. Ich weiß, dass das keinen Anspruch darauf habe, aber das Thema hatten wir schon).
Ich bin kein Jurist, aber wenn ich die Bundeslaufbahnverordnung richtig interpretiere, muss die hauptberufliche Tätigkeit nicht zwangsläufig im Öffentlichen Dienst ausgeübt werden.
Wenn das nicht klappen sollte, muss ich eben noch bis zum 30.06.2022 warten.

Noch eine Frage zur Probezeit: Kann das mit der Verkürzung der Probezeit auf 1 Jahr klappen? (vielleicht habe ich die Antwort überlesen)


--- Zitat von: EiTee am 18.11.2021 07:44 ---In puncto PKV solltest Du eher mit 350 € rechnen, natürlich ist das von der PKV und dessen Leistungen abhängig. Man darf auch nicht vergessen, dass die Beihilfe einen Teil nicht zahlt. Auf der einen Seite sind das Leistungen die nicht konform oder unnötig waren und auf der anderen Seite auch der Selbstbehalt der Dir pro Jahr zuzumuten ist. Daher erachte ich 350€, für den Moment, als eine realistischere Größe (bei gesunder Person ohne Risikozuschlag).
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Ich habe mich noch nicht so stark mit diesem Thema befasst, aber "Sonderleistungen" wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer usw. habe ich vor abzuwählen.


--- Zitat von: EiTee am 18.11.2021 07:44 ---Des Weiteren sollte man sich klar sein, wie die Beförderungskultur aussieht. Es mag zwar sein, dass Du als A11 endlich im plus bist, der Weg dorthin kann aber sehr lang sein. Ich kann Dir nur empfehlen, genau auszurechnen, wann der Break-even-Point eintreten würden. Ich vermute mal, erst nach 10 -15 Jahren, dem sollte man sich bewusst sein.
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Ich habe das Gefühl, dass in meiner Behörde ziemlich rasch befördert wird, aber ich werde mich darüber mit den KollegInnen in meiner Abteilung unterhalten. Der Beamtenanteil ist da ziemlich hoch.

Zur restlichen Diskussion:
Ich habe kein Problem damit, den Rest meines Arbeitlebens im ÖD zu verbringen, mit all seinen Vor- und Nachteilen.
Wenn ich bis zur Pensionierung finanziell mit +/- 0 gegenüber dem TB aussteige, habe ich kein Problem damit. Im Alter ist der finanzielle Vorteil als Pensionist ja eindeutig.

clarion:
Die Probezeit zu verkürzen ist grundsätzlich möglich.

Organisator:

--- Zitat von: economist86 am 18.11.2021 19:53 --- Im Alter ist der finanzielle Vorteil als Pensionist ja eindeutig.

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Das trifft so nicht zu. Der finanzielle Vorteil zum vergleichbaren Rentner ist zwar vorhanden, aber eher marginal.

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