D. h., ist ein Student bei mir i. R. eines Minijobs angestellt, kanns mir egal sein, wenn er zwei Werkstudentenjobs bei zwei anderen Arbeitgebern hat? Ich kann ihn normal als Minijobber abrechnen!? Aber die zwei anderen Arbeitgeber können und dürfen den Studenten nicht mehr jeweils als Werkstudent abrechnen, sondern müssen ihn je als voll sv-pfichtig abrechnen!? Und dass der Student bei mir als Minijobber arbeitet, wird der Minijobzentrale gemeldet und die wiederum meldet den beiden anderen Arbeitgebern, dass deren Student bei mir als Minijobber angestellt ist und sie den Beitragsschlüssel ändern müssen?