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2 Werkstudentinnen- und 1 Minijob möglich?

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schantall:
Hallo,

ich habe 2 Werkstudentinnenjobs mit je 10 Stunden pro Woche und einen Minijob.

Kann ich die alle ausüben, ohne voll svpflichtig zu werden?

Dankeschön.

LG

Isie:
Nein. Bei der 20-Stunden-Grenze zählen alle Beschäftigungen.

carriegross:

--- Zitat von: Isie am 18.11.2021 07:16 ---Nein. Bei der 20-Stunden-Grenze zählen alle Beschäftigungen.

--- End quote ---

Stimmt nicht! Es dürfen nur dieselben Beschäftigungsarten zusammengerechndt werden. Das ist also möglich!

Isie:
Das ist falsch. Die Werkstudentenverträge werden sofort in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig, wenn  durch den zusätzlichen Minijob die 20-Stundengrenze überschritten wird.
Ausführliche Hinweise zu der Thematik sind z. B. bei der Minijobzentrale im Rundschreiben zur Versicherungspflicht von Studenten... zu finden.

PrinzP:
So pauschal lässt sich das doch überhaupt nicht sagen. Für eine konkrete Bewertung müsste man die Arbeitszeiten (ggf. abends oder am WE) und die Dauer der aktuellen wie auch der vorherigen Beschäftigungsverhältnisse kennen.

Dauerhaft ist es jedenfalls nicht möglich mehr als 20h/Woche zu arbeiten.

Die "Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten" findet man u.a. hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/summa_summarum/rundschreiben/2016/versicherungsr_beurteilung_beschaeftigte_studenten.html

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