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2 Werkstudentinnen- und 1 Minijob möglich?
Isie:
Wie hat Spid es sinngemäß immer so schön formuliert? Fehlende Angaben im Sachverhalt gehen zu Lasten des Fragenden.
Die Beurteilung der 20-Stunden-Grenze wurde vor einigen Jahren ziemlich verschärft. So, wie die TE es formuliert hat, bleibe ich bei meiner Aussage. Eine ausführlichere Sachverhaltsschilderung könnte allerdings zu einem anderen Ergebnis führen. Ein Forum für Studenten wäre aber aus meiner Sicht besser für diese Fragestellung geeignet.
carriegross:
Lassen wir mal Arbeiten am WE und abends ... außen vor und gehen vom Geradeaus-Fall aus. Ich kann ja zugeben, wenn ich falsch liege, aber ich finde in diesen Richtlinien nicht den Passus, dass bei o. g. Konstellation der Minijob dazugerechnet werden darf bzw. muss.
Isie:
Das Entscheidende ist die Überschreitung der 20-Stunden-Grenze, die dazu führt, dass das Werkstudentenprivileg wegfällt. Es ist völlig egal, ob die Überschreitung durch einen zusätzlichen Minijob oder durch Erhöhung der Stundenzahl bei den Werkstudentenjobs oder durch eine zusätzliche selbständige Tätigkeit eintritt.
Lediglich der Minijob selber ist natürlich nicht sozialversicherungspflichtig, sondern es sind nur Pauschalbeiträge durch den Arbeitgeber zu entrichten - wenn eine Befreiung von der RV-Pflicht beantragt wird.
Schau dir mal auf Seite 16 das Beispiel 2 an.
carriegross:
D. h., ist ein Student bei mir i. R. eines Minijobs angestellt, kanns mir egal sein, wenn er zwei Werkstudentenjobs bei zwei anderen Arbeitgebern hat? Ich kann ihn normal als Minijobber abrechnen!? Aber die zwei anderen Arbeitgeber können und dürfen den Studenten nicht mehr jeweils als Werkstudent abrechnen, sondern müssen ihn je als voll sv-pfichtig abrechnen!? Und dass der Student bei mir als Minijobber arbeitet, wird der Minijobzentrale gemeldet und die wiederum meldet den beiden anderen Arbeitgebern, dass deren Student bei mir als Minijobber angestellt ist und sie den Beitragsschlüssel ändern müssen?
Isie:
Ja, der Arbeitgeber des Minijobs hat kein Problem, aber der Werkstudent, denn sein Werkstudentenprivileg endet. Ich glaube aber nicht, dass die Minijobzentrale tätig wird, denn mit dem Minijob ist ja alles in Ordnung und für die anderen Jobs ist die Minijobzentrale nicht zuständig. Der Werkstudent muss seinen Arbeitgeber über die Aufnahme einer weiteren Beschäftigung informieren.
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