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Bürgermeister

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FGL:

--- Zitat von: Weberknecht81 am 19.11.2021 08:51 ---Falls die Frage auf eine etwaige "Dienstaufsichtsbeschwerde" abzielt, so gibt es diese nicht. In diesem Fall wäre eine Fachaufsichtsbeschwerde das richtige Mittel und diese wäre (zumindest in Hessen) beim Landrat einzureichen.

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Und falls es sich um eine Angelegenheit handelt, in der der Bürgermeister nicht der Fachaufsicht unterliegt? Etwa in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde.

BeamterBR:

--- Zitat von: FGL am 19.11.2021 09:45 ---
--- Zitat von: Weberknecht81 am 19.11.2021 08:51 ---Falls die Frage auf eine etwaige "Dienstaufsichtsbeschwerde" abzielt, so gibt es diese nicht. In diesem Fall wäre eine Fachaufsichtsbeschwerde das richtige Mittel und diese wäre (zumindest in Hessen) beim Landrat einzureichen.

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Und falls es sich um eine Angelegenheit handelt, in der der Bürgermeister nicht der Fachaufsicht unterliegt? Etwa in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde.

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Wenn es sich um rechtswidriges Handeln handelt, dann ist im Regelfall die Rechtsaufsicht zuständig. In vielen Bundesländern ist dies ebenfalls der Landrat.

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