Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Unbefristete Stelle, da befristeter Arbeitsvertrag nicht vorliegt?

<< < (4/16) > >>

cyrix42:
Ob der Prof. für die Uni arbeitet, ist hier völlig ohne Belang. Das tut der Hausmeister auch. Und wenn ich zum Hausmeister gehe und für ihn den Uni-Rasen mähe, ist damit auch noch kein Arbeitsverhältnis geschlossen, selbst wenn er mich machen lässt und nicht nach Hause schickt...

Verträge mit der Uni als AG werden nur durch bestimmte Personen geschlossen. Dass jemand die Besetzung einer Stelle beantragt und alle relevanten Gremien ihr OK dafür geben, ist zwar notwendig, aber nicht hinreichend. Weder Prof noch Hausmeister können hier stellvertretend für die Uni rechtsverbindliche Verträge schließen.

Thiesi:

--- Zitat von: carriegross am 19.11.2021 20:55 ---@Physiker
Mal losgelöst von der Uni: wie ist es denn im restlichen Arbeitsleben, egal ob Privat oder ÖD? Wenn ich befristet eingestellt werden soll, der Arbeitsvertrag noch nicht von mir unterzeichnet an den AG zurückgegeben wurde, wird man alles dafür tun, dass ich nicht davor schon die Arbeit antrete, da ich dann ja einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten habe! Oder?

--- End quote ---
Genau. Bei uns füllen die Fachvorgesetzten ein Formular über die erfolgte Tätigkeitsaufnahme bei Neueinstellungen aus, welches dann der Personalabteilung zugeschickt wird. Diese könnte, müsste & würde dann dem entsprechenden Bereich die Weisung erteilen, keinerlei Arbeitsangebote der/des eben gerade (noch) nicht Eingestellten anzunehmen.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass unsere Personalstelle auch explizit darauf hinweist, dass das Angebot zur Schließung eines befristeten AV erlischt, sofern die/der Einzustellende nicht vor dem zu vereinbarenden Arbeitsbeginn unterschrieben hat. Man kann also bei uns schlicht nicht durch Hinauszögern der eigenen Unterschrift in ein unbefristetes AV "rutschen".

carriegross:
Ich gehe mal davon aus, dass ein solcher Hinweis des AGs, der Personalstelle rechtlich save ist? D. h., ein entsprechender Hinweis seitens des AGs reicht, damit sich keiner einen unbefristeten Vertrag erschleichen kann?

Hier wurde es ja auch schon angesprochen, ich muss aber nochmal.nachhaken: ist ein Arbeitsvertrag noch nicht von beiden Seiten unterschrieben, ein Arbeitsverhältnis wurde also noch nicht abschließend gegründet, die einzustellende Person aber vor Unterzeichnung schon arbeitet, ist nicht versichert? D. h., passiert ein Wege-/Arbeitsunfall, muss z. B. der Prof diesbzgl. entstehende Kosten selbst zahlen? Aus welcher Rechtsquelle oder Urteil geht das evtl. bitte hervor?

Soll nun also z. B. ein Arbeitsverhältnis zum 1.12. begründet werden, haben vorher alle Unterlagen und somit auch der unterschriebene Arbeitsvertrag spätestens am 1.12. in der Perso vorzuliegen und danach darf die Person die Arbeit aufnehmen oder, sofern noch nicht alles unterschriftenreif ist, das Beginn-Datum des Arbeitsverhältnisses angepasst werden? Ist also erst alles am 7.12. fertig und unterschrieben, kann das Arbeitsverhältnis frühestens am 7.12. gestartet werden? Und wenn man das auch so kommuniziert und am besten von der einzustellenden Person unterschrieben wird, ist man als AG save? Nur der Prof oder wer auch immer, muss evtl. Dinge aus der eigenen Tasche zahlen, wenn etwas passiert?

WasDennNun:
Es ist doch so:
AG lässt jemanden ohne schriftlichen Vertrag arbeiten, dann hat man einen unbefristeten AV.
Inhalt unbekannt, da mündlich verabredet(also mehr als Mindestlohn bekommt man nicht)
Bei deiner Schwester ist so: AG hat keine Kenntnisse von der Arbeitsaufnahme, also kein AV.
Wenn man den AG, also durch schriftliche Mitteilung an den Vertreter des AG, idR die Personalstelle, über die Arbeitsaufnahme informiert und er dieses nicht unterbindet (oder durch entsprechende Information in den schon ausgehändigten Unterlagen unterbunden hat), dann kommt es zu obiger Situation.

Max:
Ich kann mir nicht vorstellen,  dass das so bestand hätte.
Dann könnte jeder Hinz und Kunz nach Gutdünken Mitarbeiter in einen Betrieb einschleusen.

Ein theoretischer Fall,  wo ich das schließen eines unbefristeten Arbeitsvertrags bejahen würde sähe wie folgt aus.  Zukünftiger Mitarbeiter bekommt eine Zusage mit Arbeitsantritt 2.2.2222. Der Mitarbeiter erscheint zum angegebenen Termin,  bekommt von der Personalabteilung seinen Zugangsausweis, IT Account und was sonst so dazugehört und wird zu seinem Vorgesetzten zur Arbeitsaufnahme geschickt. Nur hat keiner der Handelnden bemerkt,  dass kein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde,  weil die Personalabteilung irrtümlich davon ausging,  dass man einen Vertrag schon vorher auf dem Postweg erledigt hat.

In deinem Fall geschieht ja alles hinter dem Rücken des AG.
Um einen Rechtsstreit wird deine Schwester nicht herumkommen. Das Verhältnis zum Prof.  und der Uni wird zerrüttet sein.  Empfehlungsschreiben und Networking gibt's da auch nicht mehr.  Die Akademie ist ein Dorf und das wird weitläufig unter den Kollegen mit entsprechendem Schaden für die Reputation deiner Schwester bekannt.

So einen Trick kann man versuchen anzuwenden,  wenn man nichts zu verlieren hat und nichts mehr werden will.
Deine Schwester wird aber auch das Wohlwollen des Prof. brauchen um die Zeit z.B. wegen Klausuren frei einzuteilen. Dann stehen vielleicht Praktika oder Auslandssemester an,  wo sie lieber nicht angekettet ist.  Das ist alles sehr kurzsichtig von dir.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version