Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Unbefristete Stelle, da befristeter Arbeitsvertrag nicht vorliegt?
Physiker:
--- Zitat von: XTinaG am 22.11.2021 16:18 ---Die einen haben einen Hochschulabschluß, die anderen sind ungelernt. Ich sehe da einen qualitativen Unterschied. Wie das BAG, das ja auch nur Hilfstätigkeiten in bestimmten Bereichen als typische Tätigkeit für eine SHK annimmt.
SHK, die dies nur dem Namen nach sind, sollten in der Tat klagen. Aber auch nur dann, wenn sie tun, was sie laut Arbeitgeber auch sollen. Und nicht etwa das, was der Prof ihnen in seiner Selbstherrlichkeit auferlegt.
--- End quote ---
Ich spreche in meinen Posts ausschließlich von studentischen Hilfskräften und nicht von wissenschaftlichen Hilfskräften und kenne den Unterschied sehr wohl. Es ist voll und ganz normal, dass Studierende aus höheren Semestern Vorlesungen betreuen, die sie selbst schon mit Erfolg abgeschlossen haben, so dass sie die für die Betreuung der Vorlesung erforderliche Qualifikation besitzen. Das war tatsächlich schon in den 1980ern so, d.h. die typische Tätigkeit hat sich nicht geändert. Das hat nichts mit Selbstherrlichkeit der Professoren zu tun, sondern die Qualifikation zu der Tätigkeit ist schwarz auf weiss nachgewiesen. Ich habe aber als Professor überhaupt nicht die Möglichkeit, einer Person ohne Bachelor als wissenschaftliche Hilfskraft einzustellen, weil eben die Definition "SHK = hat keinen Abschluss" gilt.
WasDennNun:
Sind Durchführung von Tutorien Tätigkeiten die zu den Tätigkeiten einer SHK gehört?
Oder sollten die SHK diese Tätigkeiten ablehnen, da der Prof übergriffig ist, wenn er sie für so etwas einstellt?
XTinaG:
Wer meint, Anwendungsentwickler durch SHK ersetzen zu dürfen, handelt selbstherrlich.
SHK nehmen Hilfstätigkeiten in Forschung und Lehre wahr. Dazu gehört u.a. in etwa die Bandbreite von Überarbeitung der PPT des Profs bis hin zu Tutorien, jedoch keine eigenständigen Lehrveranstaltungen, kein Mentoring und auch keine eigenständigen Repetitorien. Es handelt sich um Anlerntätigkeiten. Sie sind damit jedenfalls weit von gründlichen Fachkenntnissen, die sich an einer dreijährigen Berufsausbildung orientieren, entfernt.
Max:
Tutorien wären aus meiner Sicht klassische SHK Tätigkeiten. Darunter würde ich sogar fast alle Tätigkeiten erfassen auf die sich Prof und Student einigen. Das mag nicht ins Tarifrecht passen, aber da sind wir wieder bei "wo kein Kläger, da kein Richter".
An der Uni geht es eben nicht nur um Geld gegen Arbeit, sondern darum Studenten auch unkompliziert die Möglichkeit zu bieten sich weiterzuentwickeln, Fähigkeiten zu testen und den Lebenslauf aufzuhübschen.
Egal ob es sich um Tutorien, Betreuung von Praktika oder Tätigkeiten in Forschungsgruppen handelt, zieht der Student hier sehr viel mehr Nutzen aus der Tätigkeit an sich als der Bezahlung. Der Prof bekommt dafür auch nicht eine hochqualifiziert Arbeitskraft, sondern geht ins Risiko, dass etwas nicht klappt und hat zusätzlichen Aufwand diese Personen zu betreuen.
WasDennNun:
--- Zitat von: XTinaG am 23.11.2021 08:10 ---Wer meint, Anwendungsentwickler durch SHK ersetzen zu dürfen, handelt selbstherrlich.
--- End quote ---
Wer jedoch dem SHK die Möglichkeit gibt, sich in der Anwendungsentwicklung weiter zu entwickeln nicht.
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