Leistungszulagen im direkten Sinne gibt es zwar nicht, aber es gibt ein paar Regelungen im TV-L, die im Zusammenhang deiner Frage interessant sein könnten.
Da gibt es zunächst mal den §17, Abs 2: "Bei Leistungen der Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden."
Soll heißen: Wer besonders fleißig ist, kann schneller mehr Geld kriegen.
§16, Abs. 5: "Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden."
Soll heißen: Wenn der AG Probleme hat, geeignete Leute zu bekommen oder zu halten, kann er Zulagen zahlen.
Diese so genannte Vorweggewährung von Stufen, bedeutet nicht, dass man eher in den Stufen aufsteigt. Man bleibt in seiner Stufe, aber kriegt eine Zulage in Höhe kommender Stufen.
§17,2 und §16,5 sind Kann-Regelungen. Es gibt keine Pflicht zur Anwendung. Wenn du aber meinst, dass du für eine der beiden Regelungen in Frage kommen könntest, solltest du das einfach mal offen gegenüber deine/m/r
nächsten Vorgesetzten ansprechen.