Autor Thema: Versäumnis der Zahlung von Zulagen AVR-Wü  (Read 7019 times)

Lieselotte23

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Versäumnis der Zahlung von Zulagen AVR-Wü
« am: 22.11.2021 19:51 »
Liebe Forengemeinde,

leider habe ich seit meiner Einstellung vor über 3 Jahren meine Lohnzettel nie genau angeschaut. Zu meinem Entsetzen musste ich feststellen, dass ich seit Arbeitsbeginn keine Zulagen für Wochenenddienste und Rufbereitschaften erhalten habe.

Unser Personalwesen gibt zu, dass die geleisteten Dienste nicht korrekt vom Dienstplan übertragen und abgerechnet wurden. Mir wurde angeboten, diese rückwirkend seit dem 01/2021 zu erstatten. Auf Nachfrage ob die seit 2018 geleisteten Dienste rückwirkend vergütet werden können, wurde auf die Ausschlussfristen des AVR-Wü verwiesen und mir angeboten sie ab 12/2020 zu erstatten.

Die angegebene Ausschlussfrist beträgt tatsächlich 12 Monate. Bedeutet dies, dass in meinem Fall nur die 12 Monate rückwirkend ausbezahlt werden und die Verjährungsfrist §195 BGB von 3 Jahren nicht gilt?

Kennt ihr ähnliche Fälle? Bringt es etwas einen Anwalt hinzuzuziehen? Hat mein Arbeitgeber in diesem Fall einen Handlungsspielraum?

Viele Grüße
Lieselotte

DiVO

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Antw:Versäumnis der Zahlung von Zulagen AVR-Wü
« Antwort #1 am: 23.11.2021 19:38 »
Du hast Anspruch auf Nachzahlung der fehlenden Vergütungsbestandteile der vergangenen zwölf Monate. So ist die Regelung im AVR.

Diese Regelung gilt für beide Seiten und stellt auch einen Schutz für den Arbeitnehmer vor. Stell dir vor du hättest drei Jahre zu viel Gehalt erhalten, dann könnte dein Arbeitgeber auch nur für zwölf Monate dir gegenüber eine Rückforderung geltend machen.

Opa

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Antw:Versäumnis der Zahlung von Zulagen AVR-Wü
« Antwort #2 am: 26.12.2021 14:19 »
In dem Fall stellt sich die Frage, ob bezüglich der entgangenen Zuschläge für die Zeit vor 12/2020 ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch besteht. Und zwar gegen den Mitarbeiter, der pflichtwidrig 36 mal Monat für Monat versäumt hat, die Stunden vom Dienstplan in die Abrechnung zu transportieren.
Voraussetzung wäre zumindest grob fahrlässiges Verhalten.

AndreasHL

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Antw:Versäumnis der Zahlung von Zulagen AVR-Wü
« Antwort #3 am: 13.05.2022 17:47 »
Hallo,

da trägt doch der Verfasser dieses Artikels eine Mitschuld. Wenn er sich so lange keine Gehaltsabrechnung ansieht, dann ist das auch fahrlässig.

Viele Grüße

Andreas

Johann

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Antw:Versäumnis der Zahlung von Zulagen AVR-Wü
« Antwort #4 am: 13.05.2022 19:12 »
Hallo,

da trägt doch der Verfasser dieses Artikels eine Mitschuld. Wenn er sich so lange keine Gehaltsabrechnung ansieht, dann ist das auch fahrlässig.

Viele Grüße

Andreas

Das ist ziemlicher Unfug. Als Arbeitnehmer ist es nicht deine Aufgabe, alle Arbeitsrechtlichen Vorgaben bis ins Detail zu kennen und zu wissen, dass es für dies und jenes Zulagen gibt und anschließend die Arbeit, die dein Arbeitgeber zu tun hat, nochmal zu kontrollieren. Als Arbeitnehmer solltest du erwarten können, dass die Personalabteilung eben jene Dinge tut, für die sie eingestellt wurde. Dazu gehört es auch, Stunden in aller Korrektheit abzurechnen und auszubezahlen. Die pünktliche und korrekte Zahlung des Entgelts ist nahezu die einzige Verpflichtung des Arbeitgebers, die er gegenüber seiner Arbeitnehmer hat. Und wenn er selbst das versemmelt, ist das ziemlich traurig.

DiVO

  • Gast
Antw:Versäumnis der Zahlung von Zulagen AVR-Wü
« Antwort #5 am: 16.05.2022 12:32 »
Und die Personalabteilung kann erwarten, dass der Mitarbeiter seine Abrechnungen ansieht und sich bei Unstimmigkeiten meldet.

Wir hatten einen Fall, dass eine Mitarbeiter mehrere Jahre niedriger als im Arbeitsvertrag angegeben bezahlt wurde. Auch hier mussten wir nur die Differenz für die Dauer der Rückzahlungsfrist der Dame überweisen. Dieses Vorgehen wurde auch vor Gerchtet bestätigt. Begründung des Gerichts: Auf Grund ihrer Aubildung und Tätigkeit ist davon auszugehen, dass die Mitarbeiterin eine Gehaltsmitteilung lesen und richtig interpretieren kann.