Liebe Forengemeinde,
leider habe ich seit meiner Einstellung vor über 3 Jahren meine Lohnzettel nie genau angeschaut. Zu meinem Entsetzen musste ich feststellen, dass ich seit Arbeitsbeginn keine Zulagen für Wochenenddienste und Rufbereitschaften erhalten habe.
Unser Personalwesen gibt zu, dass die geleisteten Dienste nicht korrekt vom Dienstplan übertragen und abgerechnet wurden. Mir wurde angeboten, diese rückwirkend seit dem 01/2021 zu erstatten. Auf Nachfrage ob die seit 2018 geleisteten Dienste rückwirkend vergütet werden können, wurde auf die Ausschlussfristen des AVR-Wü verwiesen und mir angeboten sie ab 12/2020 zu erstatten.
Die angegebene Ausschlussfrist beträgt tatsächlich 12 Monate. Bedeutet dies, dass in meinem Fall nur die 12 Monate rückwirkend ausbezahlt werden und die Verjährungsfrist §195 BGB von 3 Jahren nicht gilt?
Kennt ihr ähnliche Fälle? Bringt es etwas einen Anwalt hinzuzuziehen? Hat mein Arbeitgeber in diesem Fall einen Handlungsspielraum?
Viele Grüße
Lieselotte