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Arbeitgeber bietet kein Homeoffice an, obwohl nichts dagegen spricht

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Kaiser80:
Also DV hin oder her. Der PR wird nicht durchsetzen können, dass ein Angebot seitens des AG gemacht wird, ihm wird auch nicht der Grund einer Ablehnung mitzuteilen sein. Wir als PR sind doch in vielen Fällen schlicht zahnlose Tiger...

XTinaG:
Bei der gesetzlichen Verpflichtung gibt es aber keine Ablehnung, sondern lediglich den Verzicht des Arbeitgebers, ein Angebot zu unterbreiten.

Britta2:
Beispiel hier aktuell:  Anfrage an Verwaltungsleitung, wie ab dem 1.1.2022 verfahren wird.
Antwort:  keine Zuständigkeit, den direkten Vorgesetzten fragen.
Den gefragt - keine Antwort. Es gibt schlichtweg keine verbindliche Aussage des AG (wie schon immer üblich), keine konkrete Weisung.
In Kürze starten allg die Weihnachtsferien und ist eh niemand mehr erreichbar. Ich bin jetzt schon im Urlaub.

Ich gedenke, diesmal die Sache auszusitzen. Keine sinnlose Energieverschwendung. 2 Anfragen sollten genügen.
Homeoffice hatten wir bis Juli. Die im Homeoffice genutzte Technik hatte jeder AN selbst stellen. Es ist also alles vorhanden und erprobt. Inklusive seit Jahren existierendes IT-Netzwerk nach draußen.
Es genügt doch, wenn der AN seine Arbeitsleistung anbietet. Pflicht somit erfüllt.

XTinaG:
Wenn Du nicht an Deinem Arbeitsplatz erscheinst, hast Du Deine Arbeit nicht angeboten. Die gesetzliche Regelung enthält keinen Anspruch auf "Home Office". Es gibt die bedingte Pflicht des Arbeitgebers, ein Angebot zu machen, Bürotätigkeiten u.ä. von zu Hause zu erledigen. Macht er keines, ist man verpflichtet, seiner Arbeit an seinem Arbeitsplatz nachzugehen. Tut man das nicht, kann man zügig abgemahnt und gekündigt werden.

Kaiser80:
Wer kümmert sich denn in der Zeit um deine Kakteen @Britta2?

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