@ neuerbeamter
Wie @Organisator bereits geschrieben hat und wie ich auch aus meiner Erfahrung bestätigen kann, richtet sich die konkrete Definition der Verwendungsbreite im Regelfall nach dem bei euch geltenden Personalentwicklungskonzept. Also einfach dort reinschauen.
Regelfall ist, dass du mehrere fachlich-inhaltlich unterschiedliche Verwendungen in unterschiedlichen Organisationseinheiten in deiner Behörde durchlaufen haben musst, um u.a. anderem für Beförderungen oder aber für höherwertige Verwendungen in Frage zu kommen.
Achtung: Verwendungsbreite ist nicht zu verwechseln mit Fachwissen oder besonderen Qualifikationen. Bei Verwendungsbreite geht es ausschließlich darum, dass du, salopp gesagt, unterschiedliche Dinge in der Behörde gemacht hast. Ob du dafür besonders Fachwissen benötigst oder dies besonders gut oder schlecht gemacht hast, ist für die persönliche Verwendungsbreite irrelevant.