Hallo zusammen,
aufgrund der Einstellung und da sich mein Wohnsitz außerhalb des Einzugsgebietes befindet, wird eine Zusage der UKV beabsichtigt, jedoch habe ich noch die Möglichkeit, mich dazu zu äußern.
Nun habe ich gesehen, dass im Rahmen der Probezeit Anspruch auf Trennungsgeld besteht. Jedoch habe ich auch gelesen, dass diese beiden Optionen sich teilweise gegenseitig ausschließen.
Daher frage ich mich gerade, ob Folgendes möglich wäre:
- Während der Probzeit (Trennungsgeld für Pendeln)
- Mit der zusage der UKV erst nach der Probezeit einverstanden (da während der Probezeit
kein Umzugswille besteht und diese für Trennungsgeld+UKV ja erforderlich ist?)