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100 % Homeoffice

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XTinaG:
Es gibt keine allgemeingültige Legaldefinition von "Home Office". Der Begriff findet sich auch nicht in den Regelungen, die angeblich eine sog. "Home Office"-Pflicht begründen sollen. Hielte man die dort im IfsG getroffenen Regelungen zum Angebot des Arbeitgebers an en Arbeitnehmer, Bürotätigkeiten zu Hause zu erbringen, für "Home Office", stünde dies bspw. in krassem Gegensatz zu Deinem, wie auch immer begründeten Verständnis von "Home Office". Ebensowenig ist für die dauerhafte Erbringung der Arbeitsleistung von zu Hause aus ein Telearbeitsplatz notwendige Voraussetzung.

Beides, also Deine Definition von "Home Office" und die Erforderlichkeit eines Telearbeitsplatzes, mag bei Deinem Arbeitgeber in einer Dienstvereinbarung so festgelegt sein, daraus läßt sich aber absolut ichts für die Situation des TE ableiten. Es sei denn, Du hättest gesicherte Erkenntnisse dazu, daß Ihr denselben Arbeitgeber habt.

ktown:
Wieso bringen sie hier Sachverhalte mit ein ( Homeoffice pflicht und IfsG) die mit dem Eingangsthread so überhaupt nichts zutun haben?
Ansonsten hat das relativ wenig mit irgendwelchen Dienstvereinbarungen zutun. Es gilt die Arbeitsstättenverordnung. Wenn also vertraglich vereinbart ist, dass man seine Leistung überwiegend und das liegt bei 100% sicherlich vor, von zuhause ausübt, dann gilt diese ArbStättV auch dort.

XTinaG:
Wow, das ist jetzt unerwartet. Du hast also nicht verstanden, daß ich damit Deine Behauptung zu "Home Office" widerlegt habe? Das ist bezeichnend.

Die ArbStättV gilt, wenn sie gilt. Das tut sie bspw. dann, wenn ein Telearbeitsplatz eingerichtet worden ist. Wenn nicht, dann eben nicht. "Home Office" kennt die ArbStättV nicht. Sie bietet dafür auch keine Definition an.

MH:

--- Zitat von: ktown am 26.11.2021 20:24 ---Deswegen auch mein Einwand.
Unter Homeoffice versteht man im das gelegentliche Arbeiten an einem anderen Arbeitsplatz als dem Gebäude des Arbeitgebers.
Hier hingegen spricht der TE von 100% zuhause und das geht nur als genehmigten Telearbeitsplatz.

--- End quote ---

Also bei uns gilt bei Telearbeit nicht mehr als 60% der Arbeitszeit. 100% ist nicht gestattet und gewollt..

ktown:

--- Zitat von: MH am 27.11.2021 17:20 ---
--- Zitat von: ktown am 26.11.2021 20:24 ---Deswegen auch mein Einwand.
Unter Homeoffice versteht man im das gelegentliche Arbeiten an einem anderen Arbeitsplatz als dem Gebäude des Arbeitgebers.
Hier hingegen spricht der TE von 100% zuhause und das geht nur als genehmigten Telearbeitsplatz.

--- End quote ---

Also bei uns gilt bei Telearbeit nicht mehr als 60% der Arbeitszeit. 100% ist nicht gestattet und gewollt..

--- End quote ---
Das könnte auch ein Grund für die Ablehnung sein.

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