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VBL Zwang
Floki:
--- Zitat von: BAT am 01.12.2021 09:14 ---Rede ich hier gegen die Wand?
NUR ein 450 € - Job als Einkommen. Keine weiteren Einkünfte. Wie hoch ist der Steuersatz? ;)
--- End quote ---
Rede ich hier gegen eine Wand ? Ein 450€-Job kann bei jeglicher Berechnung außen vor bleiben, da er schlichtweg irrelevant ist. Macht also auch in einem Beispiel keinen Sinn.
Der persönlicher Steuersatz bemisst sich immer an deinem zu versteuerndem Einkommen. Wenn du also einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn hast, und das ist ja lt. Beispiel so, dann liegt der nicht bei 0 %.
"Nichtselbstständige Leistungen" gibt es bei den Einkunftsarten nicht.
Ich gehe davon aus, dass hier Nichtselbstständige Tätigkeit (Angestelltenverhältnis) gemeint ist.
BAT:
Nein, das passt hinten und vorne nicht.
Allein schon, da Gewinne kein Einkommen sind und ganz andere Freibeträge wirksam sind.
BAT:
--- Zitat von: Floki am 01.12.2021 11:09 --- Macht also auch in einem Beispiel keinen Sinn.
--- End quote ---
Lese es noch mal ganz genau. ;)
Floki:
--- Zitat von: BAT am 01.12.2021 11:09 ---Nein, das passt hinten und vorne nicht.
Allein schon, da Gewinne kein Einkommen sind und ganz andere Freibeträge wirksam sind.
--- End quote ---
Gewinne fließen in den sog. Gesamtbetrag der Einkünfte. Hiervon werden Sonderausgaben, agBs, etc. abgezogen. Dann sind wir beim zu versteuernden Einkommen. Hierin ist auch der Gewinn enthalten.
Die 78.980€ werden deswegen nicht exakt sein, aber ein guter Orientierungspunkt.
Sicherlich sind wir nicht bei 0.
Floki:
--- Zitat von: BAT am 01.12.2021 10:40 ---Die 200 K sind nicht von mir. Mein Beispiel war anders.
Ich rechne nur mit 200 K Gewinn und einem 450 € Job in dem besagtem Kalenderjahr.
--- End quote ---
Ja ? Du rechnest mit einem 450€ Job. Lass es. Ist irrelevant.
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