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VBL Zwang

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Kaiser80:

--- Zitat von: Bastel am 01.12.2021 13:09 ---Werden von den 200.000 nicht der Grundfreibetrag abgezogen und der Rest wird "normal" wie Einkommen versteuert?

--- End quote ---
Nicht "direkt". Der Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums. Die zu zahlende Steuer beginnt erst ab Überschreitung des Grundfreibetrages (vgl. Einkommensteuertabelln bzw §32a EStG). Also nicht 200.000 ./. 9.xxx€ = 191.000 zu versteuern... Sondern: 200.000 zu versteuerndes Einkommen = x zu zahlende Steuer. Für 2021 wären dies inkl. Soli rd. 79.000 für Alleinstehende 

Edit: kursiv

Bastel:

--- Zitat von: Kaiser80 am 01.12.2021 13:19 ---
--- Zitat von: Bastel am 01.12.2021 13:09 ---Werden von den 200.000 nicht der Grundfreibetrag abgezogen und der Rest wird "normal" wie Einkommen versteuert?

--- End quote ---
Nicht "direkt". Der Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums. Die zu zahlende Steuer beginnt erst ab Überschreitung des Grundfreibetrages (vgl. Einkommensteuertabelln bzw §32a EStG). Also nicht 200.000 ./. 9.xxx€ = 191.000 zu versteuern... Sondern: 200.000 zu versteuerndes Einkommen = x zu zahlende Steuer. Für 2021 wären dies inkl. Soli rd. 79.000 für Alleinstehende 

Edit: kursiv

Hä? Du widersprichst dir doch mit deinen beiden Sätzen.

--- End quote ---

Floki:
Nein. Das ist schon richtig so.

Es ist ein Grundfreibetrag bzw. eher Grundfreigrenze.

Alles unter 9.xxx€ wird gar nicht versteuert. Wenn du aber 10.000€ verdienst, werden hiervon nicht 9.xxx€ abgezogen und der Rest versteuert, sondern die vollständigen 10.000€ werden zu Grunde gelegt. Der Steuersatz für die 10.000€ orientiert sich wieder an dem Freibetrag und ist entsprechend niedrig.

Spielt aber keine große Rolle. Ja die 200.000 würden in deinem Bsp. versteuert werden.

Bastel:
Ok danke. Wieder was gelernt.

DiVO:

--- Zitat von: Floki am 01.12.2021 13:35 ---Nein. Das ist schon richtig so.

Es ist ein Grundfreibetrag bzw. eher Grundfreigrenze.

Alles unter 9.xxx€ wird gar nicht versteuert. Wenn du aber 10.000€ verdienst, werden hiervon nicht 9.xxx€ abgezogen und der Rest versteuert, sondern die vollständigen 10.000€ werden zu Grunde gelegt. Der Steuersatz für die 10.000€ orientiert sich wieder an dem Freibetrag und ist entsprechend niedrig.

Spielt aber keine große Rolle. Ja die 200.000 würden in deinem Bsp. versteuert werden.

--- End quote ---

Das ist falsch. Der Steuerfreibetrag liegt 2021 bei 9.744 Euro. Einkommen bis zu dieser Grenze sind Steuerfrei. Ab dem 9.745ten Euro setzt die Besteuerung für den ersten Euro ein. Die 9.744 Euro davor bleiben weiterhin steuerfrei. Deshalb ja der Begriff Steuerfreibetrag.

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