Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Ist die Erfahrungsstufe verhandelbar oder einklagbar?

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Christian79:
Alles klar, bei mir ist es nämlich aktuell so, dass ich nach mündlicher Verhandlung schriftlich eine verbindliche Einstellungszusage mit Stufenzuordnung erhalten habe. Das reicht dann wohl, oder?

Organisator:
Was willst du mehr, als eine schriftliche Zusage, dass alle deine Wünsche erfüllt werden?

Christian79:
Wünsche sind relativ. Die Stufe real.

WasDennNun:

--- Zitat von: Christian79 am 29.11.2021 09:12 ---Wie wird denn die verhandelte Stufe festgehalten? Im Arbeitsvertrag erscheint deklaratorisch nur die Entgeltgruppe, die Stufe wird doch gar nicht benannt.
Läuft das über "Gottvertrauen" oder sollte die Stufenzusage ggf. schon bei der schriftlichen Einstellungszusage z.B. "Wir beabsichtigen Sie zum... in der Entgeltgruppe 9a (Stufe 5) einzustellen." mit drin stehen?

--- End quote ---
Bei mir Stand stets das Verhandlungsergebnis im AV
inkl. der Stufe in der man eingestellt wird.

Organisator:

--- Zitat von: Christian79 am 29.11.2021 10:27 ---Wünsche sind relativ. Die Stufe real.

--- End quote ---

und so dir schriftlich bestätigt. Also daher meine Frage - was fehlt dir noch?

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