Das sehe ich auch so wie Lars. Aus der jüngst sehr getriebenen Rechtsprechung des BAG meine ich herauszulesen, daß eine Umrechnung von Ansprüchen aus der 5-Tagewoche nicht statthaft wäre. In die andere Richtung (erst 1 Tag/Woche, dann 5 tage/Woche) wäre jedoch umzurechnen, zumindest soweit, daß der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch erreicht würde. Alles sehr unschön, was die EU mit dem deutschen Urlaubsrecht macht.