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Urlaubsregelung

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XTinaG:
Entscheidungen des Bereichs Personal sind völlig bedeutungslos, wenn sie vertraglichen Vereinbarungen widersprechen. Urlaub in der gewünschten Form beantragen und ggfs. gerichtlich durchsetzen.

MH:

--- Zitat von: CB am 14.12.2021 07:06 ---Nein, ich habe ganz sicher eine 1 Tages Woche.
In meinem Vertrag steht drin, dass ich teilzeitbeschäftigt während meiner Elternzeit für einen Tag a 5 Stunden pro Woche angestellt bin.

--- End quote ---

Dann musst du m.E auch nur 1 Tag Urlaub nehmen🤷.   Außerdem reduzieren sich ja deine Urlaubstage dadurch auf 6 Tage im Jahr, oder nicht? Wir bekommen bei Reduzierung der Stunden und/oder Arbeitstage immer eine Vertragsänderung und die ggf. dazugehörige angepassten Urlaubstage.

Lars73:
Die Reduzierung der Urlaubstage erfolgt nur für den Teilanspruch der Monate mit 1-Tagewoche.

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