Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Urlaubsregelung
XTinaG:
Das sehe ich auch so wie Lars. Aus der jüngst sehr getriebenen Rechtsprechung des BAG meine ich herauszulesen, daß eine Umrechnung von Ansprüchen aus der 5-Tagewoche nicht statthaft wäre. In die andere Richtung (erst 1 Tag/Woche, dann 5 tage/Woche) wäre jedoch umzurechnen, zumindest soweit, daß der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch erreicht würde. Alles sehr unschön, was die EU mit dem deutschen Urlaubsrecht macht.
Isie:
Sorry, mein Beitrag von 08:09 entspricht nicht der neuesten EUGH und BAG-Rechtsprechung. Lars73 und XTinaG haben Recht.
CB:
Vielen herzlichen Dank!!!
Das hier war übrigens eine der Antworten von meinem Arbeitgeber zu der ganzen Sache:
"Dass eine 5-Tage Woche vorzusehen ist, sind getroffene Entscheidungen aus dem Bereich Personal auf die wir keinen Einfluss haben, dass grundsätzlich 5-Tage Wochen zu berücksichtigen sind."
Dann werd ich mein Glück weiterhin versuchen und auf mein Recht bestehen.
WasDennNun:
Bist du sicher, dass du eine 1Tage Woche hast? oder arbeitest du nur einen Tag. Und der AG hat einfach nur die tägliche Stundenzahl reduziert und die glaubst nur eine 1Tageswoche zu haben weil es die Gleitzeit ermöglicht?
CB:
Nein, ich habe ganz sicher eine 1 Tages Woche.
In meinem Vertrag steht drin, dass ich teilzeitbeschäftigt während meiner Elternzeit für einen Tag a 5 Stunden pro Woche angestellt bin.
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