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Urlaubsregelung

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XTinaG:
Bruchteile von weniger als einem halben Urlaubstag bleiben nur bei der Berechnung des tariflichen Urlaubs unberücksichtigt. Beim gesetzlichen Urlaub fehlt es an einer Rechtsgrundlage zur Nichtberücksichtigung von geringeren Bruchteilen.

CB:
Danke für eure Infos!
Bei mir ist das so, dass ich aus der Zeit vor meiner Elternzeit noch Resturlaub habe. Damals hatte ich allerdings eine fünf Tage Woche. Und jetzt werde ich eben ab März wieder einen Tag arbeiten und soll pro Woche trotzdem fünf Tage Urlaub nehmen. Steht denn das irgendwo? Falls ich doch im Recht bin, müsste ich ihnen das ja irgendwie nachweisen können.

XTinaG:
Das ist die Frage, die Du dem Arbeitgeber stellen solltest: wo steht das? Die Anzahl der Urlaubstage errechnet sich aus der Anzahl Arbeitstage pro Woche, um einen gleichbleibenden Urlausbanspruch zu gewährleisten. Das läßt sich beim tariflichen Urlaub unmittelbar den Berechnungsvorschriften entnehmen, beim gesetzlichen Urlaub der umfangreichen Kommentarliteratur zum BUrlG.

Isie:
Wenn du z. B. 5 Tage Resturlaub aus der Zeit der 5-Tage-Woche hast, ist das eine Urlaubswoche. Dein Arbeitgeber hat Recht. Aber dir steht das Urlaubsentgelt in dem Umfang zu, wie du damals gearbeitet hast. Falls das Vollzeit war, bekommst du für die eine Woche Vollzeitentgelt.

Lars73:
M.E. dürfen die Urlaubstage aus der 5-Tagewoche nicht "umgerechnet" werden. Die Urlaubstage bleiben erhalten. Bei einer 1-Tagewoche braucht man dann nur einem Urlaubstag pro Woche.

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