Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Gegen PKV vorgehen - hat jmd hier Erfahrungen ?

<< < (3/3)

BüroLurchNRW:

--- Zitat von: PyRoo am 29.11.2021 14:09 ---Ich denke, der § 41 VVG dürfte hier zur Anwendung kommen...

"Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird. Dies gilt auch, wenn die Bemessung der höheren Prämie durch unrichtige, auf einem Irrtum des Versicherungsnehmers beruhende Angaben über einen solchen Umstand veranlasst worden ist."

Ein Wegfall der gefahrerhöhenden Umstände kommt somit auch in Betracht bei anfänglicher Fehldiagnose und bei nachträglichem Ausschluss eines Behandlungsrisikos... m.M.n.

Ich hatte damals bei meiner Berufsunfähigkeitsversicherung den Risikozuschlag rausnehmen lassen, da die "Krankheit" nicht mehr bestand...war aber nicht Debeka^^

--- End quote ---

Danke dir. Den § kenne ich bereits. In der Theorie bin ich mir auch sehr sicher, dass sie streichen müssen, in der Praxis werden sie sich vermutlich mit Händen und Füßen wehren weil die  weiter die Kohle einstreichen wollen :D

BüroLurchNRW:
Nabend!

Wollte nur eben berichten, dass es am Ende super einfach war :D ich habe ja eine alte Rechnung gefunden und den Arzt hierzu um einen Bericht gebeten und das hat gereicht. Ich war heute total aus dem Häuschen als ich die Mail von der PKV gelesen habe  ;D ;D ;D Dumm nur, dass mir das nicht schon vor 4 Jahren eingefallen ist. Aber egal. Ab jetzt wird es deutlich günstiger!
Also an alle die auch einen Zuschlag zahlen- schaut genau hin und lasst es im Zweifel prüfen =)
Schönes WE !

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version