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[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
lotsch:
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/widerspruch-gegen-die-alimentation-2023
KoQ:
--- Zitat von: derSchorsch am 01.12.2023 19:20 ---
--- Zitat von: lotsch am 01.12.2023 16:01 ---
--- Zitat von: Stefan35347 am 01.12.2023 11:27 ---https://www.bbb-bayern.de/im-gespraech-mit-finanzminister-fueracker/
Wirklich wahnsinnig aufschlussreich..... ;D
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Es wurde praktisch nichts gesagt, trotzdem sagt das Bild viel aus. Nachtigall freut sich etwas untertänig über das Bild mit dem Minister und hofft auf den nächsten Karriereschritt. Der Minister weiß, dass er den Herrn Nachtigall in der Hand hat, man ist ja bei der CSU und der Herr Nachtigall weiß, dass er schön brav sein muss, wenn er mal einen besseren Job will, vielleicht Staatssekretär. Dafür veröffentlicht der Nachtigall auch keine Informationen über die verfassungswidrige Alimentation und keinen Musterwiderspruch. Dann kann sich der Herr Minister auch nächstes Jahr im Ausschuss wider rühmen, dass es in Bayern sehr wenig Widersprüche gab.
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Mich irritiert, dass die vielen Mitgliedsverbände des BBB auch alle so still sind.
Hat eigentlich schon jemand bei seinem BBB-Verband um Rechtsschutz ersucht? Fände spannend, wie darauf reagiert wird.
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Ich habe bei einem Unterverband des BBB einen Antrag auf Rechtschutz wegen Klage gegen die Neuausrichtung des Orts- und Familienzuschlags gestellt. Bislang ist der Stand der Dinge, dass zunächst mit dem Dachverband, sprich dem BBB, sowie weiteren Mitgliedsgewerkschaften des BBB, das weitere Vorgehen in der Sache besprochen wird. Sobald die Entscheidung hinsichtlich der Vorgehensweise vorliegt, will man mich darüber informieren.
Landsknecht:
Natürlich gibt es ein eigenes Klagerecht, Widerspruch kannst du ja auch selbst einlegen... :o
Powernapster:
--- Zitat von: lotsch am 03.12.2023 09:15 ---https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/widerspruch-gegen-die-alimentation-2023
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Danke für den Link. Das Muster scheint gut zu sein.
Aber nochmal kurz zum Verständnis. Ergibt es Sinn, diesen Widerspruch erst für den Zeitraum ab Januar 2023 einzulegen?
Was ist mit den Jahren davor? Ist der Zug abgefahren? In Bayern wurde doch für den Zeitraum seit dem Jahr 2020 auf "das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung" verzichtet.
Sollte man dennoch auch für diese Jahre, als 2020-2022 (jetzt noch) Widerspruch einlegen und ist dies überhaupt noch möglich?
Vielen Dank.
derSchorsch:
--- Zitat von: Landsknecht am 04.12.2023 07:43 ---Natürlich gibt es ein eigenes Klagerecht, Widerspruch kannst du ja auch selbst einlegen... :o
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Die Frage war, ob die Verbände/Gewerkschaften ein Klagerecht haben. Die erhalten ja keine Besoldung.
Du meintest, es sind Musterklagen in Vorbereitung. Wie sehen die aus? Wie läuft das ab?
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