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[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
derSchorsch:
--- Zitat von: Zugroaster am 14.12.2023 10:40 ---Die Bezügemitteilung ist der Bescheid gegen den man Widerspruch einlegt, ja. Insofern wäre eigentlich das Datum der Mitteilung das Bescheiddatum.
--- End quote ---
Ich bezweifle, dass es sich bei den Bezügemitteilungen um Bescheide handelt.
Aber egal, davon sollte sich niemand aufhalten lassen. Wer den Widerspruch online einreicht, wird ja entsprechende Anlagen hochladen, aus denen ersichtlich wird, dass man jeweils gegen die Besoldung/Bezüge des gesamten Jahres oder des angegebenen Zeitraums widerspricht.
eros:
sehe ich genauso, das Portal gibt ja ein Datum zwingend vor. Für mich zählt das Schreiben im Anhang.
IKQ:
Hallo zusammen,
ich (Kommunalbeamter Bayern) habe jetzt im Dezember sowohl meine reguläre Abrechnung als auch die Rückrechnungen April 2023 bis November 2023 bekommen. Muss ich jetzt für das Jahr 2023 einen Widerspruch einlegen und für die Rückrechnungen nochmals einen separaten? Wie verhält es sich mit den Widersprüchen, die ich für die Vorjahre eingelegt habe? Muss ich die nochmals erneuern bzw. extra betonen, da unser Staat ggf. davon ausgeht, dass mit der Rückrechnung jetzt alles paletti und erledigt ist?
Vielen Dank und schöne Grüße
Zugroaster:
--- Zitat von: derSchorsch am 14.12.2023 11:09 ---
--- Zitat von: Zugroaster am 14.12.2023 10:40 ---Die Bezügemitteilung ist der Bescheid gegen den man Widerspruch einlegt, ja. Insofern wäre eigentlich das Datum der Mitteilung das Bescheiddatum.
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Ich bezweifle, dass es sich bei den Bezügemitteilungen um Bescheide handelt.
Aber egal, davon sollte sich niemand aufhalten lassen. Wer den Widerspruch online einreicht, wird ja entsprechende Anlagen hochladen, aus denen ersichtlich wird, dass man jeweils gegen die Besoldung/Bezüge des gesamten Jahres oder des angegebenen Zeitraums widerspricht.
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Eine Bezügemitteilung ist kein Bescheid per Definition. Allerdings muss sich dein Widerspruch auf ein Schreiben oder einen Verwaltungsakt beziehen - und das wär in dem Fall (Bescheiddatum erforderlich) natürlich das Datum der Bezügemitteilung.
Ganz sicher ist der eigene Widerspruch nicht das Bescheiddatum :)
Wie schon gesagt, vermutlich sehe ich das päpstlicher als der Papst und der Wille des Widersprechenden muss einfach klar erkenntlich sein. Deshalb habe ich ja auch nur vorsichtig gefragt, ob es alle anderen hier nicht so genau nehmen, wenn sie für das ganze Jahr Widerspruch einlegen.
Alles gut von meiner Seite aus.
Landsknecht:
m. M. nach und so mache ich es seit 2020, ich habe irgendwann jeweils im November/Dezember gegen die mir im jeweiligen Jahr gewährte Besoldung Widerspruch eingelegt. Bestätigung des Eingangs habe ich (Kommune, Bayern) immer relativ schnell erhalten. Sie sind derzeit alle ruhend gestellt, auch schon der für 2023.
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