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[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern

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IKQ:

--- Zitat von: Landsknecht am 18.12.2023 10:31 ---Ich würde für die Jahre 2020-2023 insgesamt Widerspruch einlegen, wenn bisher noch nicht geschehen! Begründung: Keine amtsangemessene Besoldung, auch nicht durch die Änderungen 2023 etc. pp. Nur wer für alle Jahre Widerspruch eingelegt hat oder einlegen wird, hat Ansprüche wenn es hart auf hart kommt. Sich auf irgendwelche allgemeinen Zusagen zur Ruhendstellung zu verlassen kann teuer werden. 8)

--- End quote ---

Danke für die Antwort Landsknecht.
Für die Jahre 2020-2021 haben wir im Jahr 2022 Widerspruch eingelegt, für das Jahr 2022 fristgerecht auch im Jahr 2022. Unser Dienstherr hat auf die zeitnahe Geltendmachung per Gremienbeschluss für die Jahre 2020-2022 verzichtet. Für 2023 legen wir dann ganz normal wieder Widerspruch ein.
Bist du der Meinung, dass wir jetzt in diesem Zuge auch nochmal für die Jahre 2020-2022 vorsichtshalber den Widerspruch erneuern müssen, aufgrund der geänderten Gesetzeslage?

Muenchner82:

--- Zitat von: IKQ am 18.12.2023 13:12 ---Danke für die Antwort Landsknecht.
Für die Jahre 2020-2021 haben wir im Jahr 2022 Widerspruch eingelegt, für das Jahr 2022 fristgerecht auch im Jahr 2022. Unser Dienstherr hat auf die zeitnahe Geltendmachung per Gremienbeschluss für die Jahre 2020-2022 verzichtet. Für 2023 legen wir dann ganz normal wieder Widerspruch ein.
Bist du der Meinung, dass wir jetzt in diesem Zuge auch nochmal für die Jahre 2020-2022 vorsichtshalber den Widerspruch erneuern müssen, aufgrund der geänderten Gesetzeslage?

--- End quote ---

Normalerweise sollte da nichts notwendig sein. Du kannst aber vorsichtshalber einen kurzen Zweizeiler hinschicken mit sinngemäß folgendem Text: Sehr geehrte Damen und Herren, im Gegensatz zum Gesetzgeber gehe ich nicht davon aus, dass die Besoldung durch die Gesetzesänderung mit Einführung der neuen Ortsklassen verfassungskonform ist und halte meinen Widerspruch daher aufrecht.

IKQ:

--- Zitat von: Muenchner82 am 19.12.2023 08:47 ---
--- Zitat von: IKQ am 18.12.2023 13:12 ---Danke für die Antwort Landsknecht.
Für die Jahre 2020-2021 haben wir im Jahr 2022 Widerspruch eingelegt, für das Jahr 2022 fristgerecht auch im Jahr 2022. Unser Dienstherr hat auf die zeitnahe Geltendmachung per Gremienbeschluss für die Jahre 2020-2022 verzichtet. Für 2023 legen wir dann ganz normal wieder Widerspruch ein.
Bist du der Meinung, dass wir jetzt in diesem Zuge auch nochmal für die Jahre 2020-2022 vorsichtshalber den Widerspruch erneuern müssen, aufgrund der geänderten Gesetzeslage?

--- End quote ---

Normalerweise sollte da nichts notwendig sein. Du kannst aber vorsichtshalber einen kurzen Zweizeiler hinschicken mit sinngemäß folgendem Text: Sehr geehrte Damen und Herren, im Gegensatz zum Gesetzgeber gehe ich nicht davon aus, dass die Besoldung durch die Gesetzesänderung mit Einführung der neuen Ortsklassen verfassungskonform ist und halte meinen Widerspruch daher aufrecht.

--- End quote ---

Ich habs jetzt vorsichtshalber im Widerspruch für 2023 nochmals klargestellt.
Vielen Dank für eure Unterstützung Münchner82 und Landsknecht.

Aloha:

--- Zitat von: Muenchner82 am 19.12.2023 08:47 ---Normalerweise sollte da nichts notwendig sein. Du kannst aber vorsichtshalber einen kurzen Zweizeiler hinschicken mit sinngemäß folgendem Text: Sehr geehrte Damen und Herren, im Gegensatz zum Gesetzgeber gehe ich nicht davon aus, dass die Besoldung durch die Gesetzesänderung mit Einführung der neuen Ortsklassen verfassungskonform ist und halte meinen Widerspruch daher aufrecht.

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Man sollte hier vielleicht bedenken, dass "Ortsklassen" verfassungsgemäß eingeschätzt werden könnten, aber weitere Regelungen (virtuelles Partnereinkommen etc.), die nicht im Widerspruch aufgeführt werden eben nicht. Da könnte man theoretisch durch zu spezifisches Argumentieren Ansprüche verlieren. Ich würde persönlich bei einem Update nur erwähnen, dass ich davon ausgehe, dass auch nach der Gesetzesänderung die Besoldung immer noch nicht verfassungskonform sei und allgemein z.B. auf die Stellungnahme des Richtervereins verweisen.

HMeder:
Ich habe jetzt Widerspruch eingelegt und diese Vorlage verwendet:

--- Zitat von: SchrödingersKatze am 03.12.2023 10:25 ---Bund Deutscher Kriminalbeamter
Bayern

https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/widerspruch-gegen-die-alimentation-2023

--- End quote ---

Hinzugefügt habe ich einen Absatz, dass sich mein Widerspruch aufgrund der Schreiben vom Finanzministerium, in welchen für die Jahre 2020, 2021 und 2022 auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet wird, auch auf diese Jahre erstreckt.

Bin gespannt.....

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