Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Surfer:
--- Zitat von: Landsknecht am 15.12.2023 10:05 ---
--- Zitat von: Landsknecht am 01.12.2023 09:02 ---Neuigkeiten von der Widerspruchsfront:
Mein Personalamt (Kommune, BY) will meine Widersprüche 2020-2023 vorerst nicht bescheiden, sondern weiter ruhend stellen. Man will die weitere Entwicklung abwarten, anscheinend sind Musterklagen von Gewerkschaften in Vorbereitung.
--- End quote ---
Anscheinend planen die Richter Musterklagen, der BBB natürlich nicht.....
--- End quote ---
Wäre doch einfach mal schön dies auch zu Kommunizieren seitens Richterverband, siehe BW. Die Mitglieder von einem bay. Verband wurden jetzt auch über die Möglichkeit des Widerspruches infomiert. Es geht voran.....
Jetzt nur noch ein "Growdfunding" einrichten für den Klageweg 8)
LG
derSchorsch:
--- Zitat von: Surfer am 15.12.2023 12:57 ---
--- Zitat von: Landsknecht am 15.12.2023 10:05 ---
--- Zitat von: Landsknecht am 01.12.2023 09:02 ---Neuigkeiten von der Widerspruchsfront:
Mein Personalamt (Kommune, BY) will meine Widersprüche 2020-2023 vorerst nicht bescheiden, sondern weiter ruhend stellen. Man will die weitere Entwicklung abwarten, anscheinend sind Musterklagen von Gewerkschaften in Vorbereitung.
--- End quote ---
Anscheinend planen die Richter Musterklagen, der BBB natürlich nicht.....
--- End quote ---
Wäre doch einfach mal schön dies auch zu Kommunizieren seitens Richterverband, siehe BW. Die Mitglieder von einem bay. Verband wurden jetzt auch über die Möglichkeit des Widerspruches infomiert. Es geht voran.....
Jetzt nur noch ein "Growdfunding" einrichten für den Klageweg 8)
LG
--- End quote ---
Welcher Verband?
Surfer:
Glaub LMK Bayern.
IKQ:
--- Zitat von: IKQ am 14.12.2023 16:05 ---Hallo zusammen,
ich (Kommunalbeamter Bayern) habe jetzt im Dezember sowohl meine reguläre Abrechnung als auch die Rückrechnungen April 2023 bis November 2023 bekommen. Muss ich jetzt für das Jahr 2023 einen Widerspruch einlegen und für die Rückrechnungen nochmals einen separaten? Wie verhält es sich mit den Widersprüchen, die ich für die Vorjahre eingelegt habe? Muss ich die nochmals erneuern bzw. extra betonen, da unser Staat ggf. davon ausgeht, dass mit der Rückrechnung jetzt alles paletti und erledigt ist?
Vielen Dank und schöne Grüße
--- End quote ---
Ich hol das nochmal rauf, da wir in unserer Kommune alle ein bisschen mutmaßen und keiner richtig Ahnung hat. Wir wollen aber natürlich auch keine (Form)Fehler begehen. Deshalb die Frage: Reicht es jetzt für die Besoldung 2023 Widerspruch einzulegen? Oder muss zusätzlich der Widerspruch für die Jahre 2020 - 2022 auch nochmal erneuert werden? Kann uns da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank.
Landsknecht:
Ich würde für die Jahre 2020-2023 insgesamt Widerspruch einlegen, wenn bisher noch nicht geschehen! Begründung: Keine amtsangemessene Besoldung, auch nicht durch die Änderungen 2023 etc. pp. Nur wer für alle Jahre Widerspruch eingelegt hat oder einlegen wird, hat Ansprüche wenn es hart auf hart kommt. Sich auf irgendwelche allgemeinen Zusagen zur Ruhendstellung zu verlassen kann teuer werden. 8)
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version