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[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Überwacher:
So ein Gesetzentwurf und das auch noch vor den Landtagswahlen. Es ist meines Erachtens durchaus möglich, dass der Entwurf bei so manchem die Wahlentscheidung beeinflusst. ;D
Also bei mir ist es auf jeden Fall so. ;D
InVinoVeritas:
Ich bin einfach mal gespannt wann der Gesetzentwurf endlich veröffentlicht und in den Landtag eingebracht wird. Es muss ja angesichts der Landtagswahlen in einem Jahr und der Haushaltsdebatte bis vor Weihnachten mal soweit sein.
Es bleibt zudem spannend wie sich dieser Besoldungsflickenteppich irgendwann mal zuspitzt mit vielleicht wieder einer grundlegenden bundesweiten Besoldungsreform?
olidöl001:
Mich würde einmal interessieren, ob die Kinderzulage ab dem 3. Kind nicht deutlich erhöht wird?
In anderen Bundesländern wurde die Kinderzulage ja deutlich angehoben.
Und sind die Verbesserungen für alle Besoldungsgruppen gedacht oder nur z.B. bis A10…
So wie ich das hier für Bayern mitlese, gibt es andere Bundesländer, die hier mehr zu bieten haben…
Überwacher:
--- Zitat von: Grisupoli am 16.09.2022 18:02 ---Hallo liebe Kollegen,
ich hab den Gesetzesentwurf heute auch in die Finger bekommen und mal gelesen.
Ich persönlich profitiere lediglich davon, dass ich seit 2017 meiner Besoldung widerspreche. Der neue Entwurf sieht hier vor, dass man für Zeiten vor 2020, wenn man seiner Besoldung widersprochen hat, je Monat pauschal 313,97 Euro bis 31.12.2019 nachbezahlt bekommt. Damit ist dann auch eine eventuelle Korrektur der jährlichen Sonderzahlung abgegolten.
Wenn ich das alles für die Zeit ab 01/2020 genau lese sind da für mich keine großen Erhöhungen zu sehen.
Ich bin A9/6, verheiratet und habe drei Kinder.
Meiner Meinung nach wird hier auf das Grundgehalt lediglich die Stufe 2 plus das 3. Kind gerechnet. (In machen Posts hier liest man die Vermutung, dass man zusätzlich die Stufe V addieren müsste. Ich persönlich lese das aber anders aus dem Gesetz raus.)
Wenn ich dann den Betrag nehme und die bisher gezahlten Familienzuschläge plus Ballungsraumzulage abziehe bleibt da nicht soviel Nachzahldifferenz. Bei mir wären es zum Beispiel lediglich für 2020 etwa 38,44 Euro Nachzahlung pro Monat. Für 2021 wären in meinem Fall 73,70 Euro Nachzahlung pro Monat.....
Ich habe dann auch mal für 2023 inkl. der kommenden Erhöhung aus der Tarifübernahme gerechnet. Hier komme ich auf grob 112 Euro mehr im Monat. Hier stimmt dann die Richtung schonmal.
Alles natürlich brutto. Bleibt also nicht wirklich viel Übrig und federt das teure Leben in München und Umland kaum spürbar ab.
Aber alles was man aktuell schreibt sind eh nur Vermutungen. Es bleibt Abzuwarten was die verschiedenen Gewerkschaften noch einbringen/durchsetzen können.
Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass unterm Strich keine eklatante Verbesserung durch das neue Gesetz entsteht.
Auf Grund der im Gesetzesentwurf geschriebenen Kosten von 312 Millionen für die Nachzahlungen und jährlich erwarteter Zusatzkosten von 120 Millionen/Jahr wird das die Beförderungsraten vermutlich für die Zukunft nicht verbessern.
Über die Buschtrommeln hört man aber zudem, dass momentan auch noch diskutiert wird die Grundbeträge der Besoldung zu erhöhen und sie an die Inflation "anzupassen".
Es bleibt spannend ;)
--- End quote ---
Die Nachzahlung nur bis Ende 2019 können doch auch niemals rechtens sein. Ich kann doch als Gesetzgeber nicht das Modell von vor 2 Jahren ändern oder? Sollte man das Modell überhaupt vom Alleinverdiener zum Familieneinkommen ändern können müsste es ja für die Zukunft geschehen. Möglicherweise ist das auch Taktik weil gehofft wird das wenige gegen das neue Gesetz vorgehen werden oder wollen.
Houana:
Kabinettssitzung 19.09.2022
4. Kabinett bringt Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile auf den Weg / Stärkerer Familienbezug
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschlüssen vom 4. Mai 2020 neue Vorgaben für die Beamtenbesoldung gemacht, die Anpassungen auch in Bayern erfordern. Das Bayerische Kabinett hat diesbezüglich in seiner heutigen Sitzung den Entwurf des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile beschlossen.
Die Besoldung in Bayern ist derzeit wohnortunabhängig. Insbesondere Familien mit kleinem und mittleren Einkommen sind daher in teuren Wohnlagen zunehmend gefordert. Kernelement des angepassten Besoldungsrechts ist eine neue Systematik im Familienzuschlag, die den Wohnort berücksichtigt. Damit wird die Besoldung in Bayern moderner, fairer und familienfreundlicher.
Wohnortkomponente
Wesentlicher Punkt des Gesetzentwurfs ist die Erweiterung der bisherigen Regelungen des Familienzuschlags um eine Ortskomponente. Diese basiert auf einem gestaffelten System aus 7 Ortsklassen je nach Wohnort. Je höher die Lebenshaltungskosten am Wohnort, desto höher der Familienzuschlag. Dies hilft insbesondere Familien mit Kindern in teureren Wohnlagen. Die Ortsklassen entsprechen den Mietenstufen des Wohngeldrechts, die bundesweit einheitlich sind. München liegt beispielsweise in der höchsten Mietenstufe 7.
Soziale Komponente für untere und mittlere Besoldungsgruppen
Des Weiteren werden die bereits bisher für untere Besoldungsgruppen gewährten Kindererhöhungsbeträge angehoben und der Berechtigtenkreis erweitert. Dies soll die überproportionale Belastung von Familien mit unteren und mittleren Einkommen durch Wohn- und Lebenshaltungskosten besser abfedern.
Ortszuschlag für ledige Beamte
Für ledige Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter wird eine neue Stufe des Ortszuschlags geschaffen. Die bisher als ergänzende Fürsorgeleistung gewährte Ballungsraumzulage wird in diesem Zuge unter Angleichung der Gebietskulisse in die neue Ortskomponente integriert.
Die neuen Regelungen werden auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen. Etwaige Nachzahlungen für die Beschäftigten erfolgen von Amts wegen rückwirkend zum 1. Januar 2020.
https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2022/09/220919-Ministerrat.pdf
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