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[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern

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Bastel:

--- Zitat von: Asensio91 am 22.02.2022 22:09 ---Zudem eine Frage zum MBA, ich hatte überlegt diesen noch anzuhängen. Laut meiner Personalabteilung bzgl. Beratung Verbeamtung hieß es Master ist Master und wird im gleichen Sinn angerechnet, auch wenn dieser nur halb so lange dauert, da er im Bildungssystem gleichgestellt ist. Die Landesbehörde wo ich beschäftigt bin ist in Bayern und ich konnte es selbst nicht glauben und werde mir das nochmals schriftlich bestätigen bevor ich meine Entscheidung treffe.
Daher die Frage ob es hier Erfahrungen gibt ?

Danke

--- End quote ---

Werf doch einfach mal einen Blick in das Beamtengesetz. Dort findest du doch die Anforderungen an den hD. Auf irgendwelche Aussagen von Personalern würde ich nichts geben. Die bringen dir auch schriftlich im Nachgang nichts...

Asensio91:
Leider finde ich nichts, auch nicht mit denn Angaben das 300Ects vorrausetzung sind.
Falls ich mich täusche, gerne mal einen Link.

Danke

Stefan35347:
Bitte hier beim Thema bleiben.

matzl:
Hier der Gesetzentwurf der Staatsregierung.
https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/Gesetz%20zur%20Anpassung%20der%20Bez%C3%BCge%202022.pdf

NordWest:

--- Zitat von: matzl am 02.03.2022 07:33 ---Hier der Gesetzentwurf der Staatsregierung.
https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/Gesetz%20zur%20Anpassung%20der%20Bez%C3%BCge%202022.pdf

--- End quote ---

Spannend, man hat bisher nicht die nötigen Daten zur Berechnung zusammenbekommen und ignoriert das Mindestabstandsgebot dann bis auf weiteres einfach - dreisterweise unter Verweis auf den Spielraum, den das BVerfG den Gesetzgebern (allerdings eigentlich nur in der Ausgestaltung, nicht in der Einhaltung an sich) zugestehe.

Oder anders gesagt: Man verabschiedet ein Gesetz, von dem man bereits weiß, dass es verfassungswidrig zu niedrige Besoldung verursacht.

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