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[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern

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Christian:
Verstehe ich das richtig, dass man eigentlich die amtsangemessene Besoldung von der linearen Erhöhung getrennt hat, aber im Gesetzentwurf zahlreiche potentielle Gründe für Anpassungen bereits abgebügelt hat?

Während viele die Familienzulagen vervielfacht soll in Bayern alles passen?!

Stefan35347:
Passt scho........ ;D

SwenTanortsch:
Der Gesetzentwurf der Landesregierung liegt nun auch als LT-Drs. 18/21628 vom 09.03.2022 vor (http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000013500/0000013678.pdf.). Wie hier bereits ausgeführt worden ist, nimmt der Gesetzentwurf auf den Seiten 29 f. keine realitätsgerechte Betrachtung des Grundsicherungsniveaus, der Mindestalimentation und der gewährten Nettoalimentation vor, obgleich der Landesregierung hierfür sämtliche Daten mit Ausnahme der Kosten der Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie die Sozialtarife vorliegen und sie mittlerweile mehr als eindreiviertel Jahre Zeit hatte, diese letzteren zu ermitteln. Da davon auszugehen ist, dass der Felbetrag zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation 2020 unter Zugrundelegung unzureichender Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie die Sozialtarife bei rund 930,- € gelegen hat und damit die entsprechende Alimentation um mindestens 26,4 % zu gering ausgefallen ist, die Alimentation des Beamten aber auf die Befriedigung des aktuellen Bedarfs ausgerichtet ist, ist die auf der S. 30 vorgenommene Vertagung der Wiederherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf eine ungewisse Zukunft ganz sicher verfassungsrechtlich nicht statthaft - denn die Prüfung einer ggf. amtsangemessenen Alimentation enthebt den Gesetzgeber nicht von seiner aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht, den Beamten und seine Familie amtsangemessen zu alimentieren: "Ein Gesetzentwurf wird seitens der Staatsregierung nach Abschluss der Prozesse der Ermittlung eines  möglicherweise betroffenen Kreises an Beschäftigten bzw. eines Handlungsbedarfs in Bayern sowie der Entscheidungsfindung im Hinblick auf die seitens des Bundesverfassungsgerichts angeführten Gestaltungsspielräume in den Landtag eingebracht."

cfischer:
Ist es in diesem Fall ratsam einen Widerspruch gegen die Höhe der Bezüge einzureichen?

Können bei einem Widerspruch negative Konsequenzen auf einen Zukommen?

Vielen Dank.

SwenTanortsch:
Der Gesetzentwurf führt aus, dass ein Widerspruch nicht nötig sei - ich würde jedoch trotz solcher Zusagen grundsätzlich immer einen Widerspruch stellen, da das Bundesverfassungsgericht bislang nur ihn und ein Klageverfahren als Grundlage für eine rückwirkende Behebung einer nicht amtsangemessenen Alimentation explizit anerkannt hat. Negative Konsequenzen sind ausgeschlossen, da ein statthafter Rechtsbehelf sich im Rahmen der Rechtsordnung bewegt.

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