Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
lotsch:
Aus dem Haushalt 2022 für Bayern. Ich lese das so, dass im Jahr 2023 Mittel aus der Rücklage für die Nachzahlungen ab dem Jahr 2020 vorgesehen sind.
Die verbleibenden Handlungsbedarfe in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung des Freistaates Bayern für die Jahre
2023 bis 2025 in Höhe von insgesamt rund 7,7 Mrd. € zeigen, dass der planmäßige Rücklagenbestand Ende
2022 zwingend erforderlich ist, um den Haushalt ohne Einnahmen aus Krediten in den Finanzplanungsjahren
2023 bis 2025 auszugleichen und die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Insbesondere werden die
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur Amtsangemessenheit der Alimentation
(2 BvL 4/18 sowie 2 BvL 6/17) umzusetzen sowie entsprechende Nachzahlungen an betroffene Beschäftigte
für Zeiträume ab dem Jahr 2020 zu leisten sein.
Landsknecht:
Da passiert auf jeden Fall etwas kurz vor den LT-Wahl nächstes Jahr. So ticken die CSU-Amigos 8)
Muenchner82:
Genau so wird das passieren. Die CSU ist dahingehend einfach zu berechenbar! Blöd nur, dass die Inflation bis dahin noch weiter davon eilen wird und die Nachzahlungen dann umso höher ausfallen müssen. Wobei man auch da erstmal die Klagen aussitzen wird!
lotsch:
Beamten/-innen der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik im Eingangsamt sowie im
ersten Beförderungsamt der 3. und 4. Qualifikationsebene, die in den Referaten VI (Hoch- und
Tiefbau), VII (Stadtentwicklung und Baurecht) – mit Ausnahme der Ämter 62 (Amt für
Verkehrsmanagement und Geoinformation) und Amt 67 (Gartenamt) – sowie in der
Referatsverwaltung des Referates IV (Kultur, Schule und Jugend) im Baubereich eingesetzt
sind, erhalten einen monatlichen Zuschlag zur Sicherung der Funktions- und
Wettbewerbsfähigkeit gemäß Art. 60 BayBesG.
Seite 2
2.2 Der Zuschlag wird in Höhe von 5 v. H. des Anfangsgrundgehalts der jeweiligen
Besoldungsgruppe befristet für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 gewährt. Er entfällt vor
Ablauf dieser Zeitspanne, wenn die Beamten/-innen das zweite Beförderungsamt
(Besoldungsgruppe A 12 bzw. A 15) erreichen oder außerhalb der in Ziffer 2.1 aufgeführten
Dienststellen eingesetzt werden.
Dieses Beispiel zeigt wie schwierig die Gewinnung von Beamten ist.
matzl:
--- Zitat von: lotsch am 14.06.2022 12:19 ---Beamten/-innen der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik im Eingangsamt sowie im
ersten Beförderungsamt der 3. und 4. Qualifikationsebene, die in den Referaten VI (Hoch- und
Tiefbau), VII (Stadtentwicklung und Baurecht) – mit Ausnahme der Ämter 62 (Amt für
Verkehrsmanagement und Geoinformation) und Amt 67 (Gartenamt) – sowie in der
Referatsverwaltung des Referates IV (Kultur, Schule und Jugend) im Baubereich eingesetzt
sind, erhalten einen monatlichen Zuschlag zur Sicherung der Funktions- und
Wettbewerbsfähigkeit gemäß Art. 60 BayBesG.
Seite 2
2.2 Der Zuschlag wird in Höhe von 5 v. H. des Anfangsgrundgehalts der jeweiligen
Besoldungsgruppe befristet für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 gewährt. Er entfällt vor
Ablauf dieser Zeitspanne, wenn die Beamten/-innen das zweite Beförderungsamt
(Besoldungsgruppe A 12 bzw. A 15) erreichen oder außerhalb der in Ziffer 2.1 aufgeführten
Dienststellen eingesetzt werden.
Dieses Beispiel zeigt wie schwierig die Gewinnung von Beamten ist.
--- End quote ---
Hallo Lotsch,
Auch wenn der 31.12.2021 bereits abgelaufen ist, woher hattest du diese Info?
Das es hierbei nicht um die Gewinnung von „normalen Beamten“ geht, ist allerdings auch klar.
Beamte im gehobenen und höheren technischen Dienst, sind i.d.R. Ingenieure/Architekten etc..
Diese steigen dann mit Bachelor in Bayern mit A10 ein, bzw. mit Master in A13. Und dass auch erst nach einem 15 bzw. 26 monatigem Vorbereitungsdienst/Referendariat mit schlecht bezahlten Anwärterbezügen.
Das muss in der heutigen Zeit kein Ingenieur machen. Da ist wo anders mehr Geld verdient. Zumal der Stress bei den großen Baumaßnahmen des Landes nicht zu unterschätzen ist. Vom teilweise medial starkem Druck gar nicht zu sprechen.
Das macht auch die von dir erwähnte Zulage in Höhe von 5% des Anfangsgrundgehalts nicht wett.
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