[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern

Begonnen von Beamter, 29.11.2021 13:47

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Ozymandias

Vielleicht wird Bayern den Weg über den "Ortszuschlag" gehen und es hat deshalb so lange gedauert?

Bayern ist das 2. größte Bundesland mit einem hohen Mietunterschied zwischen München und dem ländlicheren Bereich. Alle anderen Bundesländer haben diese Möglichkeit, die das BVerfG in den Raum gestellt hat, bisher dankend abgelehnt.

Christian

Zitat von: Ozymandias am 28.07.2022 17:54
Vielleicht wird Bayern den Weg über den "Ortszuschlag" gehen und es hat deshalb so lange gedauert?

Bayern ist das 2. größte Bundesland mit einem hohen Mietunterschied zwischen München und dem ländlicheren Bereich. Alle anderen Bundesländer haben diese Möglichkeit, die das BVerfG in den Raum gestellt hat, bisher dankend abgelehnt.

Dann aber diesmal hoffentlich auch für alle...

Diplom Verwaltungswirt

Ich habe noch einen Artikel gefunden vom Besuch des BBB-Vorsitzenden beim Kreisausschuss Deggendorf Anfang Juli:

ZitatNachtigall ging ausführlich auf das Thema Beamten-Besoldung in der Zukunft ein. Nach den BVerfG-Beschlüssen aus dem Jahr 2020 zur Beamtenalimentation in NRW muss auch das bayerische System überprüft werden. Dies könnte dazu führen, dass die Abschlüsse aus dem Tarifbereich für die Beamten bald nicht mehr wie gewohnt übernommen werden können und eine Orientierung an den übrigen staatlichen Alimentationsempfängern zur Regel wird.

Stefan35347

Ja wunderbar. Das klingt ja, als ob alles noch schlechter wird...... :-*

WasDennNun

Zitat von: Ozymandias am 28.07.2022 17:54
Vielleicht wird Bayern den Weg über den "Ortszuschlag" gehen und es hat deshalb so lange gedauert?

Bayern ist das 2. größte Bundesland mit einem hohen Mietunterschied zwischen München und dem ländlicheren Bereich. Alle anderen Bundesländer haben diese Möglichkeit, die das BVerfG in den Raum gestellt hat, bisher dankend abgelehnt.
Was ja zur Folge hat, dass man sich nach den teuersten Wohnverhältnisse richten müsste, wenn man verfassungskonform sein will, aber das wollen sie ja nicht.

Bastel

Zitat von: Stefan35347 am 29.07.2022 07:34
Ja wunderbar. Das klingt ja, als ob alles noch schlechter wird...... :-*

Oder besser ;)

Muenchner82

Zitat von: Stefan35347 am 29.07.2022 07:34
Ja wunderbar. Das klingt ja, als ob alles noch schlechter wird...... :-*

Vielleicht zunächst. ich bin mir aber fast sicher, dass die Beamtenbesoldungen in Zukunft mehr oder weniger vom Verfassungsgericht vorgegeben werden, bzw sich dann einfach, wenn sie mal richtig festgesetzt wurden an den Verbraucherpreisindex gekoppelt werden. Auch wenn der Markus das jetzt noch nicht verstehen will so ist es doch der einzig gangbare weg für dauerhaft verfassungskonforme Besoldung!

micha77

Zitat von: Muenchner82 am 29.07.2022 09:46
Zitat von: Stefan35347 am 29.07.2022 07:34
Ja wunderbar. Das klingt ja, als ob alles noch schlechter wird...... :-*

Vielleicht zunächst. ich bin mir aber fast sicher, dass die Beamtenbesoldungen in Zukunft mehr oder weniger vom Verfassungsgericht vorgegeben werden, bzw sich dann einfach, wenn sie mal richtig festgesetzt wurden an den Verbraucherpreisindex gekoppelt werden. Auch wenn der Markus das jetzt noch nicht verstehen will so ist es doch der einzig gangbare weg für dauerhaft verfassungskonforme Besoldung!

Ich denke auch, dass es früher oder später so kommt, um die jeweiligen Parameter (das gilt nicht nur für die 115% über Grundversorgung, sondern auch für generelle Gehaltsentwicklung, Verbraucherpreisentwicklung etc) einzuhalten. Die Gewerkschaften haben dann eine Sorge weniger. Aber bis wir soweit sind, werden wohl noch einige Jahre vergehen...

WasDennNun

Zitat von: Muenchner82 am 29.07.2022 09:46
Zitat von: Stefan35347 am 29.07.2022 07:34
Ja wunderbar. Das klingt ja, als ob alles noch schlechter wird...... :-*

Vielleicht zunächst. ich bin mir aber fast sicher, dass die Beamtenbesoldungen in Zukunft mehr oder weniger vom Verfassungsgericht vorgegeben werden, bzw sich dann einfach, wenn sie mal richtig festgesetzt wurden an den Verbraucherpreisindex gekoppelt werden. Auch wenn der Markus das jetzt noch nicht verstehen will so ist es doch der einzig gangbare weg für dauerhaft verfassungskonforme Besoldung!
Nein, Verbraucherpreisindex allein als Maß ist nicht ausreichend.
denn es spricht auch nichts dagegen das wenn sie erstmal richtig festgesetzt wurde, dauerhaft unterhalb des Verbraucherindex bleibt.
Wenn die TVler und der Rest der Gesellschaft dauerhaft Reallohnverluste haben, dann wird dies auch für den Beamten verfassungskonform sein.

Überwacher

Ich habe die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, dass etwas einigermaßen gutes kommen könnte.  ;D
Es lässt sich nicht mit dem bayrischen Ego vereinbaren wenn Baden Württemberg  besser bezahlt als man selbst.  ;D :)

InVinoVeritas

Anfragen zum Plenum zur Plenarsitzung am 05.07.2022 – Auszug aus Drucksache 18/23709 –

ZitatNachdem der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts im Mai 2020 in zwei Entscheidungen sowohl die Verfassungswidrigkeit der Richterbesoldung im Land Berlin als auch die Verfassungswidrigkeit der Alimentation von kinderreichen Richtern und Staatsanwälten im Land Nordrhein-Westfalen für Zeiträume vor 2016 festgestellt hat, die Staatsregierung infolge der beiden Entscheidungen die Überprüfung der Besoldung auch in Bayern für erforderlich hält, und der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Initiative der SPD-Fraktion nach umfangreicher Diskussion der Thematik am 09.11.2021 so verblieben ist, dass die Staatsregierung zu gegebener Zeit im Ausschuss wieder berichten werde, frage ich sie, wann werden die erforderlichen Berechnungen abgeschlossen sein, welche Eckpunkte für eine Anpassung der Bezüge sind absehbar und wann wird sie dem Landtag die entsprechenden Initiativen vorlegen?


Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Die abschließende Willensbildung innerhalb der Staatsregierung bezüglich der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Alimentation vom 05.05.2020 (Az. 2 BvL 4/18 u. 2 BvL 6/17) steht unmittelbar bevor. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren wird zeitnah nach Abschluss der Willensbildung eingeleitet. Bezüglich der Eckpunkte der Umsetzung wird auf das folgende Gesetzgebungsverfahren verwiesen.

SwenTanortsch

Das tritt nach meiner Kenntnis ... ist das sofort, unverzüglich.

Christian

"Steht unmittelbar bevor" ist für ein Ministerium durchaus eine Ansage und mehr als das übliche "zeitnah". Insofern darf  man zumindest gespannt sein.

NordWest

Zitat von: SwenTanortsch am 31.07.2022 16:24
Das tritt nach meiner Kenntnis ... ist das sofort, unverzüglich.

Leider ist "unmittelbar" in der zeitlichen Dimension steigerbar:
https://de.wiktionary.org/wiki/unmittelbar 

Insofern steht zu befürchten, dass es durchaus noch etwas unmittelbarer sein könnte ;)

InVinoVeritas

Ich bin auch gespannt was da noch im Herbst bzw Winter passiert zu dem Thema. Wo nun etwas vom BBB und vom STMfH angekündigt wurde muss ja demnächst mal was passieren..... da nunmehr auch Hessen kurzfristig reagieren musste