[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern

Begonnen von Beamter, 29.11.2021 13:47

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Muenchner82

Zitat von: Patti1995 in 21.12.2022 14:39
Hat eigentlich mal jemand in den Gesetzentwurf geschaut, wegen der zu erwartenden Rückzahlung?   >:(

Die Tabellen für 2020 und 2021 sind noch niedriger, als die angestrebte Tabelle mit Gültigkeit 2023!  :-X

Das StMF bettelt um Widersprüche und das LfF tut mir jetzt schon leid ;-)!

Admin

Zitat von: Meinereiner83 in 20.12.2022 16:39
Da der neue Rechner schon online ist, wird sich an den Beträgen wohl nicht mehr viel ändern  >:(


https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/by/

Wir sind zwar extrem reichenweitenstark im öffentlichen Dienst, aber wir machen die Gesetze zur Besoldung nicht selbst! ;-)  <*>

Wenn eine Tabelle als "Entwurf" oder "Prognose" online ist, dann kann sich durchaus noch was ändern. In der Praxis ist das aber in der Tat eher selten der Fall, wenn die Tabelle wie hier auf einen Gesetzentwurf der Regierung oder des zuständigen Ministeriums basiert.

<*> würden wir die Besoldung machen, sähe die Tabelle sowohl von den Beträgen als auch von der Struktur deutlich anders aus. ;-)

Beamter

Zitat von: Patti1995 in 21.12.2022 14:39
Hat eigentlich mal jemand in den Gesetzentwurf geschaut, wegen der zu erwartenden Rückzahlung?   >:(

Die Tabellen für 2020 und 2021 sind noch niedriger, als die angestrebte Tabelle mit Gültigkeit 2023!  :-X

Der sonst zurecht überaus streitbare Gesetzesentwurf ist in diesem Punkt sehr stringent. Es handelt sich einfach um die jeweiligen Besoldungserhöhungen, durch welche sich die Zulagen dynamisieren.

magnifico

Ein Problem, auf das selbst der Richterverein noch nicht gekommen ist, wird sich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes stellen:

Alle, die in Erwartung einer verfassungskonformen Reaktion der Bayerischen Staatsregierung den Zusicherungen für due Jahre 2020 bis 2022 vertraut hat, wird nach dem Inkrafttreten des Gesetzes keinerlei Vertrauens- oder Bestandsschutz für diese Jahre mehr haben.

Etwaige Nachzahlungen, die das BVerfG vielleicht mal im Jahre 2026 "anordnet", weil 2023 endlich mal jemand von den Richtern oder Staatsanwälten die bayerische Besoldung "hochgetrieben" haben wird, mögen zwar mit der Feststellung einer seit 2020 oder noch früher als verfassungswidrig festgestellten Besoldung möglich sein.

Das StMFH wird sicher aber darauf berufen, dass die bisherigen Zusicherungen nur für die Nachzahlungen aufgrund des neuen Gesetzes gegolten haben - und quasi mit dessen Inkrafttreten "erloschen" sind.

Alle erst 2023 gestellten Anträge und Rechtsbehelfe können nach dem Grundsatz der rechtzeitigen Geltendmachung im laufenden Haushaltsjahr nicht zurück wirken - und schon hat sich der Freistaat wieder zwei Jahre überfällige Besoldungserhöhungen und entsprechende Nachzahlungen gespart.

chippy1979

Zitat von: magnifico in 21.12.2022 19:57
Ein Problem, auf das selbst der Richterverein noch nicht gekommen ist, wird sich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes stellen:

Alle, die in Erwartung einer verfassungskonformen Reaktion der Bayerischen Staatsregierung den Zusicherungen für due Jahre 2020 bis 2022 vertraut hat, wird nach dem Inkrafttreten des Gesetzes keinerlei Vertrauens- oder Bestandsschutz für diese Jahre mehr haben.

Etwaige Nachzahlungen, die das BVerfG vielleicht mal im Jahre 2026 "anordnet", weil 2023 endlich mal jemand von den Richtern oder Staatsanwälten die bayerische Besoldung "hochgetrieben" haben wird, mögen zwar mit der Feststellung einer seit 2020 oder noch früher als verfassungswidrig festgestellten Besoldung möglich sein.

Das StMFH wird sicher aber darauf berufen, dass die bisherigen Zusicherungen nur für die Nachzahlungen aufgrund des neuen Gesetzes gegolten haben - und quasi mit dessen Inkrafttreten "erloschen" sind.

Alle erst 2023 gestellten Anträge und Rechtsbehelfe können nach dem Grundsatz der rechtzeitigen Geltendmachung im laufenden Haushaltsjahr nicht zurück wirken - und schon hat sich der Freistaat wieder zwei Jahre überfällige Besoldungserhöhungen und entsprechende Nachzahlungen gespart.

Kannst du das irgendwie einfacher erklären. So ganz verstehe ich das Problem nicht ^^

Danke

xap

Widersprüche sind zeitnah, also im entsprechenden Haushaltsjahr zu stellen. Nur dann wahrt man weitergehende Ansprüche, also über etwaige neu beschlossene Gesetze hinaus. Auch wenn diese Ansprüche evtl erst im Rahmen einer Klage geltend gemacht werden können. Wird nicht immer wieder rechtzeitig Widerspruch eingelegt sind sämtliche Ansprüche verwirkt, auch wenn die Besoldungsgesetzgeber nicht müde werden etwas anderes zu behaupten. Ohne Widerspruch erhält man ggf. das, was in einem neuen Gesetz als Nachzahlung vorgesehen ist. Aber eben auch nicht mehr (bzw. ggf gar nichts wenn keine Nachzahlung vorgesehen ist).

Meinereiner83

Zitat von: magnifico in 21.12.2022 19:57
Ein Problem, auf das selbst der Richterverein noch nicht gekommen ist, wird sich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes stellen:

Alle, die in Erwartung einer verfassungskonformen Reaktion der Bayerischen Staatsregierung den Zusicherungen für due Jahre 2020 bis 2022 vertraut hat, wird nach dem Inkrafttreten des Gesetzes keinerlei Vertrauens- oder Bestandsschutz für diese Jahre mehr haben.

Etwaige Nachzahlungen, die das BVerfG vielleicht mal im Jahre 2026 "anordnet", weil 2023 endlich mal jemand von den Richtern oder Staatsanwälten die bayerische Besoldung "hochgetrieben" haben wird, mögen zwar mit der Feststellung einer seit 2020 oder noch früher als verfassungswidrig festgestellten Besoldung möglich sein.

Das StMFH wird sicher aber darauf berufen, dass die bisherigen Zusicherungen nur für die Nachzahlungen aufgrund des neuen Gesetzes gegolten haben - und quasi mit dessen Inkrafttreten "erloschen" sind.

Alle erst 2023 gestellten Anträge und Rechtsbehelfe können nach dem Grundsatz der rechtzeitigen Geltendmachung im laufenden Haushaltsjahr nicht zurück wirken - und schon hat sich der Freistaat wieder zwei Jahre überfällige Besoldungserhöhungen und entsprechende Nachzahlungen gespart.

Genau das hatte ich vor ein paar Tagen mal hier gefragt, aber keine wirkliche Antwort bekommen.
Ich gehe nämlich genau davon aus, dass mit dem Gesetz 2023 die Jahre ab 2020 "erledigt" sind und dann eben kein Widerspruch mehr eingelegt werden kann (dann nur noch für 2023, nicht für die Vorjahre).
Dahingehend ist man halt auch von den Gewerkschaften schlecht beraten, da jeder sagt: muss kein Widerspruch eingelegt werden, wird ja verzichtet ab 2020...

Sehr dreist!!!

squatty

Zitat von: magnifico in 21.12.2022 19:57
(....)
Alle, die in Erwartung einer verfassungskonformen Reaktion der Bayerischen Staatsregierung den Zusicherungen für due Jahre 2020 bis 2022 vertraut hat, wird nach dem Inkrafttreten des Gesetzes keinerlei Vertrauens- oder Bestandsschutz für diese Jahre mehr haben.

(...)

Das StMFH wird sicher aber darauf berufen, dass die bisherigen Zusicherungen nur für die Nachzahlungen aufgrund des neuen Gesetzes gegolten haben - und quasi mit dessen Inkrafttreten "erloschen" sind.

(....)

Naja, es gibt ja im Rechtssystem auch noch den Grundsatz des Vertrauensschutzes.
Da wird sicher kein Richter es dem Ministerium so einfach machen damit durchzukommen.
Sonst könnte der Staat, oder auch Behörden ja immer Fristen damit aushebeln, dass sie versprechen es besser zu machen wenn man auf Nutzung seiner Rechtsmittel verzichtet und es dann doch nicht machen.


Meinereiner83

Ich glaube mittlerweile immer öffter, die glauben sich das tatsächlich, was sie da für einen Müll von sich geben...

Schade nur, dass es keinerlei Konsequenzen für solche hat, wenn sie so absolut daneben liegen mit dem was sie tun.

Christian

Zitat von: Soldat1980 in 22.12.2022 07:55
Zum Nachlesen...Antwort von gestern...

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/warum-kommt-das-gesetz-zur-neuausr-der-orts-und-familienzuschlaege-in-den-landtag-obwohl-es-nachweislich?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_671853

Eine typische Politikerantwort. Allerdings ist interessant, dass er auf konkrete Argumente gar nicht eingegangen ist. Er weiß also sehr wohl, dass das Gesetz verfassungswidrig ist.

xap

Zitat von: Soldat1980 in 22.12.2022 07:55
Zum Nachlesen...Antwort von gestern...

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/warum-kommt-das-gesetz-zur-neuausr-der-orts-und-familienzuschlaege-in-den-landtag-obwohl-es-nachweislich?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_671853

... gelungen und umfassend. Sagt doch schon alles. Immerhin nimmt er das Böse Wort verfassungskonform nicht in den Mund, da er genau weiß das der Entwurf es eben nicht ist.

squatty

#762
Zitat von: Soldat1980 in 22.12.2022 07:55
Zum Nachlesen...Antwort von gestern...

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/warum-kommt-das-gesetz-zur-neuausr-der-orts-und-familienzuschlaege-in-den-landtag-obwohl-es-nachweislich?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_671853

Die "Diskussion" zwischen Fragesteller und Fackler geht auf Abgeordnetenwatch noch weiter. In einer späteren Antwort bezieht sich Fackler darauf, dass im Gegensatz zum BRV der BBB und der BPV den Entwurf gutheißen. Sowohl beim BBB als auch beim BPV sind die Vorsitzenden in der CSU politisch aktiv (Stadträte in Nürnberg bzw. Höchstadt).... Beim BRV nicht....

Achja, die "öffentliche Meinung", die iner stärkeren Erhöhung der Beamtenbezüge ja ablehnend gegenüberstehe wird von Ihm auch noch angeführt. Ich habe ihm jetzt selbst mal geschrieben und gebeten mir die Rechtsgrundlage dafür zu schicken. Dann kann ich beim Erlassen von Bescheiden als Beamter künftig auch "die öffentliche Meinung" berücksichtigen anstatt der lästig komplizierten Steuergesetze.....

Bastel

Zitat von: squatty in 22.12.2022 08:15
Achja, die "öffentliche Meinung", die iner stärkeren Erhöhung der Beamtenbezüge ja ablehnend gegenüberstehe wird von Ihm auch noch angeführt. Ich habe ihm jetzt selbst mal geschrieben und gebeten mir die Rechtsgrundlage dafür zu schicken. Dann kann ich beim Erlassen von Bescheiden als Beamter künftig auch "die öffentliche Meinung" berücksichtigen anstatt der lästig komplizierten Steuergesetze.....

Der ist gut :D

Meinereiner83

Zitat von: squatty in 22.12.2022 08:15
Zitat von: Soldat1980 in 22.12.2022 07:55

Achja, die "öffentliche Meinung", die iner stärkeren Erhöhung der Beamtenbezüge ja ablehnend gegenüberstehe wird von Ihm auch noch angeführt. Ich habe ihm jetzt selbst mal geschrieben und gebeten mir die Rechtsgrundlage dafür zu schicken. Dann kann ich beim Erlassen von Bescheiden als Beamter künftig auch "die öffentliche Meinung" berücksichtigen anstatt der lästig komplizierten Steuergesetze.....

GENIAL  :) :) :) Die Antwort bitte hier mitteilen (falls denn eine kommt)