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[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg

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flohafa:
Zum B-W-Bonus schreibt die StZ:

"Doch mehr gibt es für die Staatsdiener auch nicht. Rosenberger hatte zuvor einen erneuten „Baden-Württemberg-Bonus“ angeregt, um zumindest symbolisch für die Beamtenschaft etwas draufzupacken – etwa mit der Anhebung des 2,8-prozentigen Tarifzuwachses auf 3,0 Prozent. Trotz zwei „harter Verhandlungsrunden“ mit dem Finanzministerium kommt der Zuschlag nun nicht, wie Rosenberger bedauernd feststellt. „Wir sind enttäuscht, dass selbst in Zeiten davongaloppierender Preise ein solches Zeichen der Wertschätzung verwehrt wird. In der Diskussion mit den Beamtenvertretern hatte das Finanzministerium insbesondere auf die generellen Sparzwänge infolge der Corona-Schulden verwiesen – aber auch auf ein ohnehin geplantes Paket für einen kleineren Teil der Beamten im Land, das eine verfassungskonforme Besoldung in Zukunft sicherstellen soll. Dieses will der BBW-Chef aber nicht gegen den Tarifabschluss aufrechnen lassen.“

Schade. Aber ich hatte bereits damit gerechnet. Hoffentlich wird das 4-Säulen-Modell nun ebenfalls zeitnah und wie geplant umgesetzt und somit z.B. die Beihilfeverschlechterungen zurückgenommen.

Neuer12:
Auch durch das 4 - Säulen - Modell wird die Besoldung nicht verfassungskonform.
D.h. Widerspruch einlegen. ;)

Drehleiter:

--- Zitat von: Maja01 am 09.12.2021 13:38 ---Die Tarifsteigerung von 2,8 Prozent wird auf die Beamten übertragen. Außerdem erhalten sie eine Corona-Sonderzahlung.

https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/land-will-tarifergebnis-auf-beamtinnen-und-beamte-uebertragen/

--- End quote ---

Weiß jemand zufällig, ob das auch für Beamte der Kommunen in BW gilt, oder nur für Landesbeamte? Danke im Voraus.

BAP2017:
laut dem Artikel betrifft das 189.000 Beamtinnen und Beamte. Das ist meines Wissens nach die Anzahl der Landesbeamten in BW.
M.E. dürften da aber keine Unterschiede gemacht werden, zu Kommunal-und Landesbeamten. Daher gehe ich davon aus, dass das Ergebnis auch auf die Kommunalbeamten übertragen wird.

SwenTanortsch:
Wie vorhin schon an anderer Stelle geschrieben: Die Länder und damit auch Baden-Württemberg haben mit der 2006 erfolgten Aufhebung der Art. 74a und 75 GG die konkurrenzlose Gesetzgebungskompetenz unter anderem für die Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten auf ihrem Landesgebiet zurückerhalten. Die Kommunen haben im Hinblick auf die Besoldung ihrer Beamten keine Handhabe und sind von daher von der Gesetzgebung des Gesetzgebers, also dem Landtag von Baden-Württemberg, abhängig. Es ist davon auszugehen, dass dieser die Landes- und Kommunalbeamten gleichbehandeln wird. Alles andere würde zu erheblichen Verstimmungen zwischen dem Land und den Kommunen führen.

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