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[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Geometer:
...laut Verdi soll das im Juni/Juli passieren und bis Herbst abgeschlossen sein. Man hat aber auch schon gehört, dass es wohl von den Kommunen Gegenwehr geben soll.
[/quote]
Da sind wir mal alle gespannt was nach der erste Beratungsrunde noch im neuen Gesetzentwurf drin steht!!
Bleibt spannend
sapere aude:
--- Zitat von: Poincare am 10.05.2022 07:51 ---
--- Zitat von: sapere aude am 09.05.2022 18:20 ---
--- Zitat von: Drehleiterkutscher am 09.05.2022 12:20 ---https://dpolg-bw.de/files/dpolg/polizeispiegel/Polizeispiegel%20PDF/202205_Polizeispiegel.pdf
--- End quote ---
Die Feststellung (S. 5), Kinder kosten, ist ja richtig. Warum Kinder aber in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe mehr oder weniger kosten, verstehe ich nicht.
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Ich verstehe das so, dass Kind 1 + 2 eben zum Teil über die reguläre Besoldung alimentiert werden, zum Teil über den Zuschlag. Fehlt es an dem einen, passt man das andere an.
Sinn macht das für mich nicht. Das führt doch dazu, dass Beamte mit Kindern weniger von einer Beförderung oder vom Stufenaufstieg finanziell profitieren als Beamte ohne Kinder, weil dann der Kinderzuschlag einfach abgeschmolzen wird?
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So rechnet aber das BVerfG nicht! Ich habe das Gefühl, dass die kreativen Köpfte die einschlägigen BVerfG-Beschlüsse überhaupt nicht gelesen haben. Der Beschluss 2 BvL 4/18 ist im Übrigen zur R-Besoldung ergangen. Insofern ist der 4-Säulen-Weg mE ein Holzweg!
Neuer12:
Kannst du das begründen?
Thx
sapere aude:
--- Zitat von: Neuer12 am 11.05.2022 22:38 ---Kannst du das begründen?
Thx
--- End quote ---
Meinst Du mich?
Wenn die (erhöhten) Zuschläge für die Kinder 1 und 2 die Verfassungsgemäßheit sicherstellen und die Kinder 1 und 2 bzgl. der Verfassungsgemäßheit der "höheren" Besoldungsstufen (ab A14) keine Auswirkungen haben sollen, kann doch die R-Besoldung nicht mit dem Arguement der Mindestversorgung verfasungswidrig sein, oder?
Auch gbit es durch diese Staffelung Verwerfungen im Besoldungsgefüge, die mE mit dem Abstandsgebot nicht im Einklang stehen.
Neuer12:
--- Zitat von: sapere aude am 12.05.2022 13:00 ---
--- Zitat von: Neuer12 am 11.05.2022 22:38 ---Kannst du das begründen?
Thx
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Meinst Du mich?
Wenn die (erhöhten) Zuschläge für die Kinder 1 und 2 die Verfassungsgemäßheit sicherstellen und die Kinder 1 und 2 bzgl. der Verfassungsgemäßheit der "höheren" Besoldungsstufen (ab A14) keine Auswirkungen haben sollen, kann doch die R-Besoldung nicht mit dem Arguement der Mindestversorgung verfasungswidrig sein, oder?
Auch gbit es durch diese Staffelung Verwerfungen im Besoldungsgefüge, die mE mit dem Abstandsgebot nicht im Einklang stehen.
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Ja, danke.
Ich hatte es so verstanden, dass es unten nicht verfassungsgemäß ist..
Rechnet man dann mit Abstandsgebot hoch, ist r auch nicht verfassungsgemäß.
Ist es unten nun jedoch, da es z.b. a5 nicht mehr gibt, passt es.
So verstehe ich die BW Argumentation
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