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[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Poincare:
--- Zitat von: Legionaer2005 am 13.10.2022 17:58 ---Wenn ich die Tabelle richtig gelesen habe wird sich das mit der Nachzahlung relativ in Grenzen halten. Ab der Bes.Gr. A9 und Erfahrungsstufe 4 wird es keine Nachzahlungen geben oder lese ich das falsch?
--- End quote ---
Ich lese es so: Wer ein drittes Kind hatte und von Anfang an (2014?) Widerspruch eingelegt hat, der bekommt für dieses Kind etwas in der Größenordnung von 25000 bis 30000 Euro nachgezahlt (bis zu ca. 300 Euro pro Monat, für vergangene Jahre weniger), weil die Besoldung nicht verfassungsgemäßg war. Wer keinen Widerspruch eingelegt hat, der bekommt eben nur ca. 10000 Euro nachgezahlt für 20-22. Man muss natürlich das dritte Kind auch über den kompletten Zeitraum gehabt haben. Beim 4. Kind genauso, für Familien mit 4 Kindern also massive Unterschiede, für das Land großes Einsparpotential.
blacky258:
Einfach eine Frechheit dass das Land auf eingelegte Widersprüche beharrt vor den Jahren 2020!
Die Besoldung war nicht konform! Wieso besteht hier keine generelle Verpflichtung auf eine entsprechende Nachzahlung! Ich habe seit 2017 vier Kinder und natürlich keinen Widerspruch eingelegt
Ozymandias:
--- Zitat von: blacky258 am 14.10.2022 19:33 ---Einfach eine Frechheit dass das Land auf eingelegte Widersprüche beharrt vor den Jahren 2020!
Die Besoldung war nicht konform! Wieso besteht hier keine generelle Verpflichtung auf eine entsprechende Nachzahlung! Ich habe seit 2017 vier Kinder und natürlich keinen Widerspruch eingelegt
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Ist eben die Absicht um Kosten zu sparen.
Gab aber paar Hinweise von Gewerkschaften. Man muss sich um alles kümmern und am besten selber Volljurist sein. Die Fürsorgepflicht ist ein Witz, die gibt es nur auf dem Papier.
Hier kann man zum Beispiel immer mal wieder schauen was es so an Musterverfahren gibt:
https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/alles-was-recht-ist-1
Muss dann aber als Nichtmitglied selber schauen, was Sache ist. Findet man aber durch Google oftmals.
Am besten beantragt man sowieso alles und legt gegen alles Widerspruch ein, anders geht es nicht mehr in Deutschland.
Poincare:
--- Zitat von: blacky258 am 14.10.2022 19:33 ---Einfach eine Frechheit dass das Land auf eingelegte Widersprüche beharrt vor den Jahren 2020!
Die Besoldung war nicht konform! Wieso besteht hier keine generelle Verpflichtung auf eine entsprechende Nachzahlung! Ich habe seit 2017 vier Kinder und natürlich keinen Widerspruch eingelegt
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Auch wenn keine Verpflichtung besteht, finde ich das Land wäre absolut im Zugzwang. Wenn gar niemand etwas bekommen würde vor 2020, wäre das eine Sache, aber es vom Widerspruch abhängig zu machen führt doch schlimmstenfalls dazu, dass alle gegen alles Widerspruch einlegen.
Mittlerweile habe ich mich auch der "wir rechnen alles ab, was wir können"-Fraktion angeschlossen.
MartectX:
--- Zitat von: Poincare am 15.10.2022 14:28 ---[...] es vom Widerspruch abhängig zu machen führt doch schlimmstenfalls dazu, dass alle gegen alles Widerspruch einlegen.
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Das ist der Weg, zwangsläufig und fortan. Wir lernen aus unseren "Fehlern".
Gestern wurde mir die Kostendämpfungspauschale bei der ersten Beihilfe 2022 abgezogen, da müsste man wahrscheinlich schon ansetzen. Jedoch: Wie? >:(
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